Home Navigationslinks überspringen» Landratsamt » Der Landkreis als Arbeitgeber »

 

<<< zurück

3. Qualifikationsebene (= gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst - Beamtenanwärter/in)
 

Voraussetzung für die Einstellung in die Laufbahn der 3. Qualifikationsebene ist die Teilnahme am Ausleseverfahren. Dazu ist erforderlich:

 

Schulbildung

Sie müssen

besitzen oder diesen Abschluss voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben.

 

Staatsangehörigkeit

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass Sie

  • Deutsche/Deutscher im Sinn des Art. 116 Grundgesetzes sind oder
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
  • die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtensein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.

Im Falle eines laufenden Einbürgerungsverfahrens können Sie sich für das Auswahlverfahren anmelden, sofern Sie die erforderliche Staatsangehörigkeit voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden.

 

Kurzinformation Auswahlverfahren >>>             Broschüre GD >>> 
 

Nähere Infos:

 www.lpa.bayern.de  und  www.fhvr-aiv.de 

<<< zurück