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Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst

 

Voraussetzung für die Einstellung in die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes ist die Teilnahme am Ausleseverfahren. Dazu ist erforderlich:

 

Schulbildung

Sie müssen

  • die unbeschränkte Fachhochschulreife oder
  • die fachgebundene Hochschulreife oder
  • die allgemeine Hochschulreife oder
  • einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand www.km.bayern.de/km/schule/abschluesse/

besitzen oder diesen Abschluss voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben.

 

Staatsangehörigkeit

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass Sie

  • Deutsche/Deutscher im Sinn des Art. 116 Grundgesetzes sind oder
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
  • die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtensein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.

Im Falle eines laufenden Einbürgerungsverfahrens können Sie sich für das Auswahlverfahren anmelden, sofern Sie die erforderliche Staatsangehörigkeit voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden.

 

Kurzinformation über das Auswahlverfahren >>>

 

Nähere Infos unter: www.lpa.bayern.de oder www.fhvr-aiv.de

 

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