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Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst
Voraussetzung für die Einstellung in die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes ist die Teilnahme am Ausleseverfahren. Dazu ist erforderlich:
Schulbildung
Sie müssen mindestens
besitzen oder diesen Abschluss voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben.
Staatsangehörigkeit
Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass Sie
- Deutsche/Deutscher im Sinn des Art. 116 Grundgesetzes sind oder
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
- die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.
Im Falle eines laufenden Einbürgerungsverfahrens können Sie sich für das Auswahlverfahren anmelden, sofern Sie die erforderliche Staatsangehörigkeit voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden.
Kurzinformation über das Auswahlverfahren >>> Stoffgliederungsplan >>>
Nähere Infos unter: www.lpa.bayern.de
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