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Landratsamt Landshut
Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: +49 (0)871 408-0 Fax: +49 (0)871 408-1001 E-Mail schreiben Öffnungszeiten:Montag - Freitag: 08.00 - 12 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17 Uhr sowie nach Terminvereinbarung | |
Leitbild
Das Landratsamt Landshut erfüllt als eine der drei kommunalen Säulen der öffentlichen Verwaltung ein breites Aufgabenspektrum. Die Daseinsvorsorge und die Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger steht dabei im Mittelpunkt.
Mit unserem Leitbild haben wir dazu die grundlegenden Ziele und Werte unserer Organisation dargestellt, für die wir stehen.
Aufgaben des Landratsamtes
Das Landratsamt Landshut ist Kreisbehörde und untere Staatsbehörde des Freistaats Bayern zugleich –
je nachdem, ob es Kreisaufgaben oder staatliche Aufgaben wahrnimmt:
Als Behörde des Landkreises handelt das Landratsamt im eigenen Wirkungskreis (der so unterschiedliche Felder umfasst wie das Krankenhauswesen, die Abfallbeseitigung, die Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende Schulen oder Bau und Unterhalt von Kreisstraßen) sowie im übertragenen Wirkungskreis
(zum Beispiel in Bereichen wie dem Rettungsdienst, der Fleischhygiene und sozialer Leistungen nach dem Wohngeldgesetz).
Als Behörde des Freistaats Bayerns (untere staatliche Verwaltungsbehörde, etwas irreführend auch „Kreisverwaltungsbehörde" genannt) wird das Landratsamt beispielsweise im Ausländerrecht und als Baugenehmigungsbehörde tätig. Rein staatliche Aufgaben erfüllt das Amt auf sicherheitsrelevanten Gebieten, z. B. im Wasser-, Gewerbe- und Gaststättenrecht. Auch die Zulassung von Kraftfahrzeugen
und die Erteilung von Führerscheinen sind hier zu nennen.
Diese Doppelnatur und verwaltungstechnische Verzahnung ist vom Gesetzgeber gewollt: Sie soll auf kommunaler Seite den Blick für die gesamtstaatliche Verantwortung fördern sowie auf staatlicher Seite
das Verständnis für die kommunale Selbstverwaltung und die konkreten Belange des Bürgers.