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    Landratsamt Landshut

    Veldener Str. 15

    D-84036 Landshut

     

    Tel.: +49 (0)871 408 - 0

    Fax: +49 (0)871 408 - 1001

     

    Öffnungszeiten:

    Montag - Freitag: 08.00 - 12 Uhr

    Montag: 13.30 - 15.30 Uhr

    Donnerstag: 13.30 - 17 Uhr

    sowie nach Terminvereinbarung


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Landratsamt Landshut

 

 

Veldener Straße 15
84036 Landshut

Telefon: +49 (0)871 408-0
Fax: +49 (0)871 408-1001

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Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08.00 - 12 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17 Uhr
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  Bild vom Haupteingang des Landratsamtes Landshut 

 

Leitbild

Das Landratsamt Landshut erfüllt als eine der drei kommunalen Säulen der öffentlichen Verwaltung ein breites Aufgabenspektrum. Die Daseinsvorsorge und die Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger steht dabei im Mittelpunkt.
Mit unserem Leitbild haben wir dazu die grundlegenden Ziele und Werte unserer Organisation dargestellt, für die wir stehen. 

Aufgaben des Landratsamtes 

Das Landratsamt Landshut ist Kreisbehörde und untere Staatsbehörde des Freistaats Bayern zugleich –
je nachdem, ob es Kreisaufgaben oder staatliche Aufgaben wahrnimmt:

Als Behörde des Landkreises handelt das Landratsamt im eigenen Wirkungskreis (der so unterschiedliche Felder umfasst wie das Krankenhauswesen, die Abfallbeseitigung, die Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende Schulen oder Bau und Unterhalt von Kreisstraßen) sowie im übertragenen Wirkungskreis
(zum Beispiel in Bereichen wie dem Rettungsdienst, der Fleischhygiene und sozialer Leistungen nach dem Wohngeldgesetz).

Als Behörde des Freistaats Bayerns (untere staatliche Verwaltungsbehörde, etwas irreführend auch „Kreisverwaltungsbehörde" genannt) wird das Landratsamt beispielsweise im Ausländerrecht und als Baugenehmigungsbehörde tätig. Rein staatliche Aufgaben erfüllt das Amt auf sicherheitsrelevanten Gebieten, z. B. im Wasser-, Gewerbe- und Gaststättenrecht. Auch die Zulassung von Kraftfahrzeugen
und die Erteilung von Führerscheinen sind hier zu nennen.

Diese Doppelnatur und verwaltungstechnische Verzahnung ist vom Gesetzgeber gewollt: Sie soll auf kommunaler Seite den Blick für die gesamtstaatliche Verantwortung fördern sowie auf staatlicher Seite
das Verständnis für die kommunale Selbstverwaltung und die konkreten Belange des Bürgers.