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Wunschkennzeichen
Kennzeichenreservierung
Die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Landshut bietet allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Landshut die Möglichkeit, sich jederzeit online ihr Wunschkennzeichen auszusuchen und zu reservieren. Bitte beachten Sie, dass die hier angebotene Reservierung von Wunschkennzeichen ausschließlich für Bürger des Landkreises Landshut möglich ist. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Landshut haben können Sie Ihr Wunschkennzeichen unter www.landshut.de im Bereich "Bürgerservice" reservieren.
Für die Online-Reservierungen gelten folgende Bedingungen:
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Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.
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Ein Motorradkennzeichen kann nicht für ein anderes KFZ verwendet werden, wohl aber ein "normales"Kennzeichen für ein Motorrad (Breite dann 28 cm)
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Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 30 Tagen zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich (bis zu insgesamt 180 Tage) bei der Kfz- Zulassungsbehörde beantragt wird
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Wir weisen Sie darauf hin, dass aus der Reservierung des Wunschkennzeichens keine Ansprüche gegen das Landratsamt Landshut abgeleitet werden können.
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Nach der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr" (GebOSt) muss die Zulassungsbehörde für die Zuteilung eines vorher reservierten Wunschkennzeichens eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € (10,20 € Wunschkennzeichen und 2,60 € Vorwegzuteilung) erheben. Bei Zulassung des Fahrzeuges am Tage der Reservierung entfällt die Gebühr von 2,60 €.
Wichtige Hinweise:
Die Reservierung des Kennzeichens nach der Außerbetriebsetzung zur Wiederzulassung des (selben) Fahrzeugs ist online nicht möglich. Diese ist nur sofort bei der Außerbetriebsetzung oder, wenn diese in einer auswärtigen Zulassungsbehörde erfolgt ist, am Tag der Außerbetriebsetzung telefonisch oder per Mail möglich.
Eine Reservierung ist ausschließlich auf den Namen des künftigen Fahrzeughalters möglich. Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Wunschkennzeichen-reservierung gespeichert und selbstverständlich vertraulich und nach den gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes kommen zur Anwendung. Nach erfolgter Wunschkennzeichenvergabe (Zulassung) werden die Daten gelöscht.
Wegen Sicherungsarbeiten an der Datenbank steht der Service von 01:00 Uhr bis 02:00 Uhr nicht zur Verfügung. Wenn die Seite nicht geladen werden kann klicken Sie bitte den "Aktualisieren"-Button Ihres Browsers. Sollten sie Acrobat Reader Version 6.0x (oder darunter) auf ihrem PC installiert haben, kann es vorkommen, dass Sie die Reservierungsbestätigung nicht ausdrucken können. Bitte notieren Sie sich in diesem Fall das reservierte Kennzeichen.
Die Anschriften und Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde finden Sie hier. Sollten Sie noch zusätzliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.
Entstehende Kosten:
- 10,20 €
- zzgl. 2,60 € für Reservierung