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Reiserückkehrer Formular zur EQV - Rules for returning travellers
Reiserückkehrer Formular zur EQV
Seit 08. August 2020 müssen alle Personen, die sich in Corona-Risikogebieten aufgehalten haben, nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland unmittelbar einem Corona-Test unterziehen. Bis zum Eingang der Ergebnisse gilt für sie umfassende häusliche Quarantäne.
Bitte vereinbaren Sie bei Ihrem Hausarzt zuvor telefonisch einen Termin für einen Corona-Test. Alternativ können Sie sich auch im Corona-Testzentrum am Landshuter Messergelände anmelden.
Corona-Tests können auch über den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) unter Tel. 116 117 vereinbart werden. Reisende, die per Flugzeug angekommen, müssen noch direkt am Flughafen ein Testzentrum aufsuchen.
Formular und Infos zur Einreise-Quarantäneverordnung:
Regelungen für Reiserückkehrer in folgenden Sprachen:
(Rules for returning travellers in following languages:)
German >>>
English >>>
French >>>
Italian >>>
Polish >>>
Russian >>>
Turkish >>>
Arabic >>>
Farish >>>
Tigrinnya >>>
Auf Basis der Einreise-Quarantäneverordnung https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(x3zg2qvtjbr5va2mk1uv3ksm))/Content/Document/BayEQV/true müssen diejenigen Personen, die sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, nach ihrer Rückkehr nach Deutschland unbedingt einem Corona-Test unterziehen bzw. sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben.
Weitere Infos: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html