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Infektionsschutz - Ansprechpartner im Landratsamt
Kaum eine Rechtsgrundlage bestimmt derzeit mehr den Alltag als das Infektionsschutzgesetz. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen und der umfassenden Auswirkungen der Corona-Pandemie tauchen immer wieder neue Fragestellungen und Aufgaben auf, die bearbeitet und vollzogen werden müssen. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Strukturen entwickelt, damit sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen direkt an den zuständigen Sachbearbeiter wenden können.
So kümmern sich mehrere Sachbearbeiterinnen um die Bescheide für die durch das Gesundheitsamt ausgesprochene häusliche Quarantäne – unter anderem als Bescheinigung für den Arbeitgeber.
Die Meldungen über Ordnungswidrigkeiten, die im Zuge der Ausgangsbeschränkungen durch den Freistaat Bayern begangen wurden, laufen zunächst über die Polizei. Auf Basis des dort gefertigten Ermittlungsberichtes werden die Bußgeld-Bescheide im Landratsamt erstellt.
Auskunft zur Allgemeinverfügung des Freistaates im Zuge der Corona-Pandemie sowie zu Einzelfallanordnungen oder Ausnahmegenehmigungen erhalten sie unter: IfmSV@landkreis-landshut.de
Hinweis:
Das Gesundheitsamt ist zwar für Stadt und Landkreis Landshut zuständig ist, der Vollzug der einzelnen Anordnungen wird aber von der jeweiligen Institution selbst durchgeführt. Die Bürger der Stadt Landshut werden deshalb gebeten, sich direkt an die Stadt Landshut zu wenden: corona@landshut.de