Standorte der Abfalltonnen zur Entsorgung von Wildschweinabfällen:
Landkreisbauhof Rottenburg (nördlicher Landkreis)
Georg-Pöschl-Str. 25, 84056 Rottenburg a. d. Laaber
Ansprechpartner: Herr Bichlmayer Johann, Tel. 0871 408-5851
Landkreisbauhof Vilsbiburg (südlicher Landkreis)
Frontenhausener Str. 90, 84137 Vilsbiburg
Ansprechpartner: Herr Brückl Manfred, Tel. 0871 408-5830
Gemeindebauhof Ergoldsbach (nordöstlicher Landkreis)
Rosemeyerstr. 1, 84061 Ergoldsbach
Ansprechpartner: Herr Bauer Siegfried, Tel. 0175 6023569
Das Landratsamt überwacht als untere Jagdbehörde die Jagdausübung in 180 Gemeinschaftsjagdrevieren sowie 40 Eigenjagdrevieren und die Rechtsaufsicht über die 134 Jagdgenossenschaften.
Jagd:
- Erteilung/Verlängerung/Entziehung/Versagung von 3-Jahres-, Jahres-, Tages - sowie Jugend- und Falknerjagdscheinen
- Erstellung von 3-Jahres-Abschussplänen für Rehwild unter Beteiligung der Jagdpächter, Jagdgenossenschaften, der Jagdberater sowie des beim Landratsamt Landshut gebildeten Jagdbeirates
- Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der Abschusspläne durch die Jagdausübungsberechtigten mittels Streckenlisten
- Eingabe der gesamten Jagdstatistik
- Beratung der Jagdgenossenschaften und Jagdpächter bei rechtlichen Fragen
- Überwachung der Beschlüsse der Jagdgenossenschaften
- Überprüfung der Jagdpachtverträge
- Unterstützung der Jagdgenossenschaften bei der Vorbereitung von Jagdversammlungen
- Beratung der Hegegemeinschaftsvorsitzenden
- Anordnung bzw. Genehmigung von Revierumgestaltungen (Abrundungen)
- rechtliche Beratung der Gemeinden bei der Abwicklung von angemeldeten Wildschäden
- Bestellung von forstlichen Wildschadensschätzern
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Erteilung von jagdrechtlichen Ausnahmen (Fang von Greifvögeln, Taubenabschuss, Jagd im befriedeten Bezirk, vorzeitiger Abschuss beim Rehwild)
Fischerei:
- Entscheidung über Anträge auf die Erteilung von Fischereierlaubnisscheine
- Bestätigung von genehmigten Fischereierlaubnisscheinen
- Entscheidung über Anträge zur Durchführung der Elektrofischerei
- Entscheidung über Anträge zur Befreiung von Schonzeiten, Schonmaßen und der Nachtfischerei
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Bestellung von Fischereiaufsehern
- rechtliche Beratung der Gemeinden bei der Ausstellung von Fischereischeinen
- Prüfung und Hinterlegung von Fischereipachtverträgen
- fischereirechtliche Überprüfung bei Räumung von Fischwassern