Fortschreibung des Regionalplans Landshut

18. Oktober 2023 : Kapitel B VI Energie – Aufhebung der Ausschlussgebiete

Der Regionale Planungsverband Landshut erlässt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG folgende Bekanntmachung: 

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut hat am 05. September 2022 beschlossen, den Regionalplan Kapitel B VI Energie fortzuschreiben. Am 25. April 2023 wurde beschlossen, in einer Teilfortschreibung als ersten Schritt die bisherigen Ausschlussgebiete aufzuheben. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. September 2023 in Rottenburg a. d. Laaber dem Entwurf zur Teilfortschreibung des Kapitels "B VI Energie – Aufhebung der Ausschlussgebiete" zugestimmt. Der Entwurf der  Regionalplanänderung - einschließlich Begründung und Feststellung zu den Umweltauswirkungen - liegt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG im Landratsamt Landshut zur Einsichtnahme aus. 

Auslegungsort:

Landratsamt Landshut, Zimmer 125, Veldener Str. 15, 84036 Landshut

Auslegungszeit:

23. Oktober 2023 bis 13. Januar 2024 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten (Mo-Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Montagnachmittag von 13.30 – 15.30 Uhr, Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 17.00 Uhr)

Internet:

http://region.landshut.org/

Download:

Unterlagen für das Anhörungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 BayLplG

Hinweis auf Ausschlussfrist

Schriftliche Äußerungen zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, möglich. 

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtsansprüche durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet werden.

Hinweis auf Ausschlussfrist:

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Auslegungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Auslegungszeitraum verlängert sich bis zum 13.01.2024. 

Landshut, den 28. September 2023

Regionaler Planungsverband Landshut

Peter Dreier

Landrat

Verbandsvorsitzender