Hilfe

Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

Hilfe zur Online-Antragstellung

Allgemeine Hinweise

Es ist stets von der im Dienst üblichen Arbeitszeit auszugehen. Überstunden bleiben unberücksichtigt. Wer das ganze Jahr über die übliche Arbeitszeit (derzeit 1690 Stunden) geleistet hat, ist immer eine Vollzeitkraft (1,0). Für Arbeitnehmer, die dem Unternehmen nicht das ganze Jahr angehört haben oder nur teilzeitbeschäftigt waren, werden die geleisteten Arbeitsstunden zusammengezählt und zu "Vollzeitbeschäftigten" umgerechnet. Geringfügig Beschäftigte sind in diesem Sinne auch Teilzeitbeschäftigte. Die Errechnung der Vollbeschäftigten erfolgt, indem die im Kalenderjahr geleisteten Arbeitsstunden addiert werden und dann durch die jeweilige Jahresarbeitsstundenzahl dividiert wird. Die Stunden werden bei Krankheit/Ausfall nur bis zum Ende der Lohnfortzahlung angerechnet. Bei Zahlung oder Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt keine Anrechnung der Stunden (im Falle von Mutterschutz, Beschäftigungsverbot oder Erkrankung des Kindes).

 

Bei Einreichen des Antrags als Ausdruck/per Post muss der Antrag spätestens am 31. März beim Landratsamt Landshut eingegangen sein. Es reicht nicht, wenn er mit Poststempel erst am 31. März zur Post gebracht wird!

 

Schriftformersetzend - also ohne Ausdruck und Zusendung/Vorbeibringen - können Sie diesen Antrag nur stellen, wenn Sie sich auf der nächsten Seite mit ihrem (Privat- oder Unternehmens-)ELSTER-Zertifikat oder per Onlineausweisfunktion (eID/neuer Personalausweis) ausweisen. Ansonsten werden keine Daten übermittelt! Falls Sie weder ELSTER noch Onlineausweisfunktion nutzen, können Sie diesen Antrag zwar am Computer ausfüllen, müssen ihn aber dennoch ausdrucken, unterschreiben und den Ausdruck im Landratsamt vorbeibringen bzw. zuschicken. Auch hier gilt: Wir müssen den Antrag bis spätestens 31. März erhalten haben, ansonsten können wir ihn leider nicht berücksichtigen.

Hinweis zu beizufügenden Anlagen

Wenn Sie den Antrag heruntergeladen/ausgedruckt und signiert haben, schicken Sie bitte den Antrag zusammen mit den notwendigen Anlagen über untenstehende Wege an sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de bzw. per Post an die Sozialhilfe, Pflege und Betreuung, Fachbereich Pflege und Behinderteneinrichtungen am Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 84036 Landshut.

Ihr Antrag kann ohne die relevanten Zusatzdokumente nicht bearbeitet werden!

 

Folgende Dokumente sind ggf. beizufügen:

  • Bei Erstantrag auf Förderung: Bestandserklärung 
  • Ergebnis der letzten Qualitätsprüfung durch den MD/PKV
  • Belege über weitere gemeindliche/sonstige öffentliche Zuschüsse
  • Weitere Dokumente/Belege 

Datenschutzhinweis

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Organisationsbezogene Daten
Antragsteller

Inhaber des Pflegedienstes

Angaben zum Pflegedienst

Grundlegende Angaben zum Antrag

Der Antrag beinhaltet

Maßgeblich sind die Verhältnisse des abgelaufenen Kalenderjahres.

Hinweis: 

Bei der Erfassung des Personals müssen sämtliche Pflegedienstmitarbeiter, die im Hause beschäftigt sind, berücksichtigt werden! Ausnahmen gelten nur für Verwaltungsmitarbeiter.

Wenn Sie zum ersten Mal Förderung beantragen, so ist es notwendig, dass Sie eine Bestandserklärung einreichen:

 

Antrag zur Bestandserklärung

Fachkräfte

Fachkraft

Hinweise

Wechselt ein Mitarbeiter im Beantragungsjahr zum Beispiel von einer Vollzeittätigkeit auf eine Teilzeitbeschäftigung, ist es notwendig, dass derjenige einen neuen Zeitraum definiert. Grundsätzlich gilt: Bei jedweder Änderung der Stundenzahl sind mehrere Zeiträume zu erfassen. 

 

Beim Aufführen der Arbeitszeit kann nur die vertraglich festgesetzte Arbeitszeit angerechnet werden. Zudem endet bei einem längeren Krankheitsfall ein anzugebender Zeitraum mit dem Ende der Lohnfortzahlung; es muss eine Unterbrechung definiert werden. Unbezahlter Urlaub zählt neben weiteren Situationen ebenfalls als Unterbrechung.

Beschäftigungszeitraum (laut Arbeitsvertrag) im Förderjahr

Zeitraum 1

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Unterbrechung 5

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Zeitraum 2

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Hilfskräfte

Hilfskraft

Hinweise

Wechselt ein Mitarbeiter im Beantragungsjahr zum Beispiel von einer Vollzeittätigkeit auf eine Teilzeitbeschäftigung, ist es notwendig, dass derjenige einen neuen Zeitraum definiert. Grundsätzlich gilt: Bei jedweder Änderung der Stundenzahl sind mehrere Zeiträume zu erfassen. 

 

Beim Aufführen der Arbeitszeit kann nur die vertraglich festgesetzte Arbeitszeit angerechnet werden. Zudem endet bei einem längeren Krankheitsfall ein anzugebender Zeitraum mit dem Ende der Lohnfortzahlung; es muss eine Unterbrechung definiert werden. Unbezahlter Urlaub zählt neben weiteren Situationen ebenfalls als Unterbrechung.

Beschäftigungszeitraum (laut Arbeitsvertrag) im Förderjahr

Zeitraum 1

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Auszubildende, Anerkennungspraktikum

(Anrechnungsfaktor 0,66)

Mitarbeiter*in

Hinweise

Wechselt ein Mitarbeiter im Beantragungsjahr zum Beispiel von einer Vollzeittätigkeit auf eine Teilzeitbeschäftigung, ist es notwendig, dass derjenige einen neuen Zeitraum definiert. Grundsätzlich gilt: Bei jedweder Änderung der Stundenzahl sind mehrere Zeiträume zu erfassen. 

 

Beim Aufführen der Arbeitszeit kann nur die vertraglich festgesetzte Arbeitszeit angerechnet werden. Zudem endet bei einem längeren Krankheitsfall ein anzugebender Zeitraum mit dem Ende der Lohnfortzahlung; es muss eine Unterbrechung definiert werden. Unbezahlter Urlaub zählt neben weiteren Situationen ebenfalls als Unterbrechung.

Beschäftigungszeitraum (laut Arbeitsvertrag) im Förderjahr

Zeitraum 1

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Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr

(Anrechnungsfaktor 0,8)

Mitarbeiter*in

Hinweise

Wechselt ein Mitarbeiter im Beantragungsjahr zum Beispiel von einer Vollzeittätigkeit auf eine Teilzeitbeschäftigung, ist es notwendig, dass derjenige einen neuen Zeitraum definiert. Grundsätzlich gilt: Bei jedweder Änderung der Stundenzahl sind mehrere Zeiträume zu erfassen. 

 

Beim Aufführen der Arbeitszeit kann nur die vertraglich festgesetzte Arbeitszeit angerechnet werden. Zudem endet bei einem längeren Krankheitsfall ein anzugebender Zeitraum mit dem Ende der Lohnfortzahlung; es muss eine Unterbrechung definiert werden. Unbezahlter Urlaub zählt neben weiteren Situationen ebenfalls als Unterbrechung.

Beschäftigungszeitraum (laut Arbeitsvertrag) im Förderjahr

Zeitraum 1

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Zeitraum 2

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Angaben zu den zu pflegenden Personen

Im Landkreis Landshut

Versorgungsraum Landshut-Nordwest

(Altdorf, Bruckberg, Ergolding, Furth, Hohenthann, Obersüßbach, Pfeffenhausen, Rottenburg, Weihmichl)

Anzahl der Personen in den jeweiligen Pflegegradgruppen

Versorgungsraum Landshut-Nordost

(Bayerbach, Ergoldsbach, Essenbach, Postau, Weng, Wörth, Neufahrn, Niederaichbach)

Anzahl der Personen in den jeweiligen Pflegegradgruppen

Versorgungsraum Landshut-Südwest

(Altfraunhofen, Baierbach, Buch am Erlbach, Eching, Kumhausen, Tiefenbach, Vilsheim)

Anzahl der Personen in den jeweiligen Pflegegradgruppen

Versorgungsraum Landshut-Südost

(Adlkofen, Aham, Bodenkirchen, Geisenhausen, Gerzen, Kröning, Neufraunhofen, Schalkham, Velden, Vilsbiburg, Wurmsham)

Anzahl der Personen in den jeweiligen Pflegegradgruppen

In der Stadt Landshut

Anzahl der Personen in den jeweiligen Pflegegradgruppen

In weiteren Landkreisen

Anzahl der Personen in den jeweiligen Pflegegradgruppen

Insgesamt

Anzahl der Personen in den jeweiligen Pflegegradgruppen

Förderung der ambulanten Pflegedienste nach der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) i.V.m. den jeweils gültigen Förderrichtlinien des Landkreises Landshut

1. Rechnerisch ergibt sich folgende Anzahl der Beschäftigten:

2. Abrechnungsbeträge

Das Verhältnis zwischen den beiden Beträgen ist (jeweils in Prozent mit zwei Nachkommastellen)

Das Verhältnis zwischen den beiden Beträgen ist (jeweils in Prozent mit zwei Nachkommastellen)

5. Auskünfte Berufsgenossenschaft

6. Weitere Informationen

Ort, Datum, Unterschrift

Bitte unterschreiben Sie  hier nach Ausdruck des Formulars per Hand, ehe Sie es einschicken:

Schriftliche fristgerechte Antragstellung notwendig

 

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den ausgefüllten Antrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht am Landratsamt einreichen (postalisch oder persönlich).

 

Auch bei Einreichen des Antrags als Ausdruck muss der Antrag am 31.3.beim Landratsamt Landshut eingegangen sein. Es reicht nicht, wenn er mit Poststempel vor dem oder am 31.3. zur Post gebracht wird.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (siehe unten)

2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt

3. Bitte drucken Sie diese Datei aus

4. Bitte unterschreiben Sie auf dem dafür vorgesehenen Feld am Ende Ihres Antrags

5. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1. Alternativ können Sie den Antrag auch, ggf. nach vorheriger Terminvereinbarung, persönlich am Landratsamt Landshut abgeben.

 

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Eine Antwort erhalten Sie über den Postweg.

Speichern/Drucken des Antrags

Um den Antrag herunterladen und ausdrucken oder speichern zu können, klicken Sie bitte bei der Übersicht über Ihre Antragsdaten die Tastenkombination "STRG + P", drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie im vorgesehenen Unterschriftenfeld.

Der Antrag ist nur mit Unterschrift gültig.

Wenn Sie zusätzlich Ihren Antrag als Kopie auf Ihrem Rechner speichern möchten, nutzen Sie ebenfalls "STRG + P" und wählen Sie bei "Drucker" die Option "Als PDF speichern" aus.

Hinweis zu Anhängen, Dokumenten und Nachweisen

Wenn Sie den Antrag heruntergeladen/ausgedruckt und signiert haben, schicken Sie bitte den Antrag zusammen mit den notwendigen Anlagen über untenstehende Wege an sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de bzw. per Post an die Sozialhilfe, Pflege und Betreuung, Fachbereich Pflege und Behinderteneinrichtungen am Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 84036 Landshut.

Ihr Antrag kann ohne die relevanten Zusatzdokumente nicht bearbeitet werden!

 

Folgende Dokumente sind ggf. beizufügen:

  • Bei Erstantrag auf Förderung: Bestandserklärung 
  • Ergebnis der letzten Qualitätsprüfung durch den MD/PKV
  • Belege über weitere gemeindliche/sonstige öffentliche Zuschüsse
  • Weitere Dokumente/Belege