Ausfertigung eines Ersatzes für die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Manfred Geser Sachgebietsleiter | 0871/408-5888 | 0871/408-5890 | Zul. Erg., Büro Leiter | Manfred.Geser@landkreis-landshut.de |
Information sonstige | 0871/408-1820 | 0871/408-5890 | Zulassung Ergolding | zulassung@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
- ggf. Vollmacht des Halters und Ausweis des Bevollmächtigten bzw. Eigentumsnachweis bei erst erworbenen Fahrzeugen
- Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Kfz-Briefes (von demjenigen, der den Brief verloren hat). Bitte beachten Sie, daß diese Erklärung vor einem Notar oder dem Leiter der Zulassungsbehörde abzugeben ist.
- Nach Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung und Aufbietung des Kfz-Briefes ist eine Sperrfrist (mindestens zwei Wochen + ein Arbeitstag) vor der Ausstellung des Ersatzdokumentes abzuwarten.
Entstehende Kosten
- Aufbietung: 13,60 €
- Ersatzausstellung der ZB II: 14,90 €
- zzgl. 0,30 € je Klebesiegel
- Eidesstattl. Erklärung über den Briefverlust (sofern nicht vor einem Notar abgegeben): 30,70 €