Ausnahmegenehmigung zum sportlichen Schießen für Kinder
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Alicia Hartl Sachbearbeiterin | 0871/408-1327 | 0871/408-161327 | N 33 | alicia.hartl@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
- Attest des Hausarztes
- Bestätigung des Vereins
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Alterserfordernis
Formulare und Merkblätter
- Waffenrecht - Alterserfordernis - Antrag auf Ausnahmegenehmigung (Onlineverfahren) Ausnahmegenehmigung zum sportlichen Schießen für Kinder
- Waffenrecht - Alterserfordernis - Antrag auf Ausnahmegenehmigung Ausnahmegenehmigung zum sportlichen Schießen für Kinder
- Waffenrecht - Alterserfordernis (Bestätigung des Vereins zum Antrag auf Ausnahmegenehmigung) Ausnahmegenehmigung zum sportlichen Schießen für Kinder
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!