Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden. Diese Fahrerlaubnis wird als Personenbeförderungsschein oder Fahrgastschein bezeichnet.

Antragsverfahren - erstmalige Erteilung

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
    Ausnahme: 19 Jahre bei Mietwagen im Behindertenfahrdienst für Zivildienstleistende
  • seit mind. 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
    Ausnahme: mind. 1 Jahr bei Mietwagen im Behindertenfahrdienst für Zivildienstleistende
  • Besitz eines deutschen Scheckkartenführerscheins (falls noch nicht im Besitz eines Führerscheins im Kartenformat, muss dieser umgestellt werden!)

Nachweis der Fachkunde:

Derzeit ist noch nicht geregelt, ab wann und mit welchem Inhalt die gesetzliche Voraussetzung „Nachweis der Fachkunde“ erfüllt werden kann. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird daher unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung.

 

Den Verlängerungsantrag bitten wir rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer zu stellen. In der Regel genügt dies, wenn der Antrag ca. 3 Monate vor Ablauf beim Landratsamt gestellt wird.

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Maria Dechantsreiter
Sachbearbeiterin
0871/408-21570871/408-162157231Maria.Dechantsreiter@landkreis-landshut.de
Andrea Halwax
Sachbearbeiterin
0871/408-21520871/408-162152229Andrea.Halwax@landkreis-landshut.de
Sonja Hanke
Sachbearbeiterin
0871/408-21600871/408-162160230Sonja.Hanke@landkreis-landshut.de
Sophia Seidenschwand
Sachbearbeiterin
0871/408-21550871/408-162155231Sophia.Seidenschwand@landkreis-landshut.de

Entstehende Kosten

  • erstmalige Erteilung: 38,80 Euro
  • Verlängerung: 32,90 Euro
  • Ortskundeprüfung: 40,00 Euro (nicht bestandene Prüfung: 30,00 Euro)

Formulare und Merkblätter

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Telefon: s. Ansprechpartner
Fax: 0871/408-1003

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
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