Tierarzneimittel

Antibiotikaminimierung - Veterinäramt erinnert an Verpflichtung zur Eigenkontrolle

Bestimmte Halter von Masttieren (Rind, Schwein, Hähnchen, Pute) mussten bis zum 14.01.2015 erstmals ihre Antibiotikaanwendungen in die staatliche HIT-Datenbank melden. Aus diesen Meldungen von Antibiotikaanwendungen wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für jede Nutzungsart eine betriebliche Therapiehäufigkeit (§ 58 c AMG) ermittelt.

Nach § 58 d des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind diese Tierhalter verpflichtet, jedes Halbjahr jeweils bis zum 31.05 / 30.11. ihre betriebliche Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen der bundesweiten Therapiehäufigkeit zu vergleichen und das Ergebnis Ihrer Feststellung in den betrieblichen Unterlagen aufzuzeichnen.

Die betriebliche Therapiehäufigkeit kann jeder Tierhalter selbst, direkt in dem Tierarzneimittel-Menü der HIT-Datenbank abrufen. Auch die bundesweiten Kennzahlen sind in der HIT-Datenbank einzusehen.

Bei Überschreiten der Kennzahlen sind die Tierhalter verpflichtet, unter Hinzuziehung des Tierarztes die Gründe für den hohen Antibiotikaeinsatz zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen.

Tierhalter werden gebeten, sich bei Anfragen bzgl. elektronischer Meldungen gem. § 58 b AMG an das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern (LKV) e. V. zu wenden:

Hotline: 089 544348-71

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Für allgemeine Fragen rund um das neue TAMG (Tierarzneimittelgesetz) können Tierärzte und Tierhalter auf die FAQs des LGL zugreifen:

Tiergesundheit: Tierarzneimittel (bayern.de)

Für spezielle Fragen zur Antibiotikaminimierung: www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de

Service-Hotline für Tierhalter und Tierärzte: 09131 6808 - 7777

Montag bis Donnerstag: 9.30 Uhr - 14.30 Uhr
Freitag: 9.30 Uhr - 12.00 Uhr

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