Verkehr mit Taxen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz.

Taxenverkehr ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Beförderungsaufträge können auch während der Fahrt und am Betriebssitz entgegengenommen werden.

Besonderheiten, denen der Verkehr mit Taxen unterliegt:

  • Erteilung von Taxigenehmigungen nur nach Überprüfung der örtlichen Bedarfsituation und Berücksichtigung des bestehenden Taxigewerbes
  • Bereithaltung nur in der Betriebssitzgemeinde
  • Keine freie Fahrpreisgestaltung im Pflichtfahrgebiet ( Einhaltung der Taxitarifordnung des Landkreises Landshut)
  • Beförderungspflicht

Zuständigkeit

Genehmigungen für den Taxenverkehr erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung im Sinne des Handelsrecht hat.

 

Vom Antragsteller vorzulegen:

 

Nachweis der finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes

  • Eigenkapital: mindestens 2 250 € für das erste Fahrzeug, je weiteres Fahrzeug mindestens 1 250 € ( Nachweis durch Vorlage einer bestätigten Eigenkapitalbescheinigung)
     
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen:

    - Gemeinde
    - Finanzamt
    - Sozialversicherungsträger
    - Berufsgenossenschaft

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

  • durch Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (bitte bei Ihrer zuständigen Gemeinde anfordern)

Nachweis der fachlichen Eignung

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fachkundeprüfung bzw. Vorlage anerkannter Diplome, Prüfungszeugnissen oder Befähigungsnachweisen.

Fahrzeugspezifische Anforderungen

  • Fahrpreisanzeiger
  • TÜV Gutachten über die Ausstattung des Fahrzeuges mit den für den Taxenverkehr vorbehaltenen Ausstattungsmerkmalen

Dauer der Genehmigung

Die Genehmigung wird einem Neuunternehmer für die Dauer von 2 Jahren erteilt.

Nach Verlängerung wird die Genehmigung für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Kerstin Aschenbrenner
Sachbearbeiterin
0871/408-21680871/408-162168236Kerstin.Aschenbrenner@landkreis-landshut.de
Andrea Marchl
Sachbearbeiterin
0871/408-21670871/408-162167235Andrea.Marchl@landkreis-landshut.de
Stephan Wagner
Sachbearbeiter
0871/408-21690871/408-162169236Stephan.Wagner@landkreis-landshut.de

Entstehende Kosten

  • Genehmigung für den Taxenverkehr: 110,00 €
  • je weiteres Fahrzeug: 50,00 €
  • Austausch von Fahrzeugen: 25,00 €

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
Adresse im BayernAtlas anzeigen Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 0871/408-0
Fax: 0871/408-1001

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!