Zulassung eines bisher nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs, Fahrzeugimport
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Information sonstige | 0871/408-1820 | 0871/408-5890 | Zulassung Ergolding | zulassung@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- Bankverbindung (zwecks Sepa-Mandat für KFZ-Steuer)
- Versicherungsbestätigung
- Originalpapiere des Fahrzeugs, z.B. Zulassungsbescheinigung oder CoC-Papier
- Kaufvertrag bzw. Rechnung
- bei Import aus Nicht-EU-Staat: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zollbehörden
- bei Import eines Fahrzeugs aus einem EU-Staat:
Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs - Nachweis über gültige HU (außer bei Neufahrzeugen)
- bei zugelassenem Fahrzeug: Kfz-Schein und Nummernschilder
- bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmeldebescheinigung
- ggf. Vollmacht des Halters mit Einverständniserklärung, daß dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten
Setzen Sie sich bitte vor der Zulassung eines bisher nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs mit einem Sachbearbeiter der Kfz-Zulassung in Verbindung, da wir hier nicht nicht auf alle Besonderheiten eingehen können.
Entstehende Kosten
- 33,80 €
- zzgl. 0,30 € je Klebesiegel
evtl. zusätzlich - 10,20 € für Wunschkennzeichen
- 2,60 € für Reservierung
- 10,20 € für Eintrag einer technischen Änderung
- 15,30 € für die Erfassung von Daten bei nicht getypten Fahrzeugen
- 39,50 € für die Erteilung einer Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung gem. § 13 EgFGV
- 6,00 € bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens