Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (internationale Zulassung)
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Information sonstige | 0871/408-1820 | 0871/408-5890 | Zulassung Ergolding | zulassung@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Bankverbindung (zwecks Sepa-Mandat für KFZ-Steuer)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
- bei zugelassenen Fahrzeugen: Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I und Kennzeichen
- bei auserbetriebgesetzten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk
- Nachweis über gültige HU
- ggf. Vollmacht des Halters mit Einverständniserklärung, daß dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- Achtung: Wenn kein Konto bei einem inländischem Geldinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines ausländischen Geldinstitut besteht, müssen Sie vor der Zulassung beim Finanzamt einen Steuerbescheid beantragen und diesen bei einem Geldinstitut bar einzahlen.
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten
- das Fahrzeug ist immer vorzuführen
Entstehende Kosten
- 34,00 €
- zzgl. 0,30 € je Klebesiegel