Transportgenehmigung - Einsammeln, Befördern von Abfällen, Abfallbeförderung
Formulare und Merkblätter
- Abfallwirtschaft - Abfallbeförderung § 53 KrWG Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen
- Abfallwirtschaft - Abfallbeförderung § 53 KrWG Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen
- Abfallwirtschaft - Abfallbeförderung § 54 KrWG Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen
- Abfallwirtschaft - Erteilung einer Abfallerzeugernummer Art und Menge der anfallenden Abfallarten (gefährliche Abfälle)
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Sachgebiet Abfallwirtschaft Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!