Absicherung von Verkehrshindernissen
Ausnahmegenehmigungen zum Aufstellen von Hindernissen (Baugerüst, Container, Bau- und Gerätewagen, Lagerung von Baumaterial etc.) auf der Straße, welche Auswirkungen auf das Bundes-, Staats- und Kreisstraßennetz haben, werden im Bereich des Landkreises Landshut von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Landshut ausgestellt.
Wirken sich Maßnahmen nur auf Gemeindestraßen aus, sind die Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Bearbeitungszeiten
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Anträge für Ausnahmegenehmigungen von kurzer Dauer mindestens 3 Werktage vor Beginn der Arbeiten gestellt werden müssen.
Bei Hindernissen, die sich länger auf den Straßenverkehr auswirken, ist der Antrag mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten einzureichen.
Aufgaben / Dienstleistungen
Notwendige Unterlagen
Antragsunterlagen
- Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars
- Ein Lageplan, aus dem die genaue Lage des Hindernisses ersichtlich ist
- sind für die Absicherung geeignete Regelpläne gemäß den Richtlinien für die Absicherung von Baustellen vorhanden, ist der Vorschlag des geeigneten Regelplans vorzulegen.
- Bei Absicherungen mit Einsatz einer Lichtzeichenanlage ist dem Antrag ein Signalplan und ei-ne signaltechnische Berechnung beizufügen.
- Benennung eines verantwortlichen Bauleiters bzw. Verantwortlichen für die Bedienung der Lichtzeichenanlage ( Die Verantwortlichen müssen unter Angabe einer Telephonnummer zu jeder Tageszeit erreichbar sein)
Entstehende Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 55,00 €
- ggf. nach Arbeitsaufwand
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!