Schienenverkehr

Für den Bereich des Schienenverkehrs sind im Regelfalle Fachbehörden verantwortlich. Das SG 33 des Landratsamtes Landshut wird in diesem Bereich im Regelfalle nur als vermittelnde Stelle tätig.

In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen der Bahn werden dagegen die Bahnübergänge regelmäßig geprüft. Hier ist das Landratsamt Landshut als Straßenverkehrsbehörde federführend um sichere Querungsmöglichkeiten zu schaffen bzw. zu erhalten.

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Katrin Mirlach
Sachgebietsleiterin
0871/408-21640871/408-162164234Katrin.Mirlach@landkreis-landshut.de

Bemerkungen

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Telefon: siehe Ansprechpartner
Fax: 0871/408-1003

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Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
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