Straßenverkehrswesen

Um den (öffentlichen) Straßenverkehr sicher und möglichst ordnungsgemäß gestalten zu können, werden bestimmte Regeln benötigt.
Neben allgemein gültigen Verkehrsregeln können besondere Vorgaben auch durch Verkehrszeichen etc. getroffen werden. Verkehrszeichen und -markierungen werden dabei von den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden angeordnet.

Die "untere Straßenverkehrsbehörde" des Landratsamtes Landshut ist im Landkreisgebiet für alle Kreis-, Staats- und Bundesstraßen zuständig (für die BAB A 92 ist die Autobahndirektion Südbayern zuständig, für das nachgeordnete Straßen- und Wegenetz die Gemeinden).

Bei Bedarf wird die Beschilderung in Abstimmung mit weiteren sachkundigen Stellen (Polizei, Straßenbaulastträger, Kommunen etc.) nach Durchführung sogenannter "Verkehrsschauen" geändert oder ergänzt. Anregungen für entsprechende Prüfungen kommen dabei von Bürgern wie auch von anderen Behörden, Verbänden etc.. Unabhängig davon wird das gesamte Straßennetz jedoch auch regelmäßig geprüft bzw. führt v.a. auch die Unfallauswertung (durch die sogenannte Unfallkommission, bei der das Landratsamt Landshut mitarbeitet) immer wieder zu der Notwendigkeit von Anpassungen.

Sofern eine Ergänzung oder Änderung der Markierung bzw. Beschilderung für sinnvoll erachtet wird, können entsprechende Anträge von jedem Bürger gestellt werden. Soweit möglich, sollen dabei die jeweilige Problematik geschildert bzw. die wesentliche Gründe für den Antrag dargelegt werden. Um Missverständnisse vermeiden zu können, werden schriftliche Anträge favoritisiert. Nicht vergessen werden darf eine möglichst genaue Beschreibung der Örtlichkeit.

Kosten: im Regelfall kostenlos, da Verkehrszeichen von den Straßenbaulastträgern beschafft (und unterhalten) werden müssen.

Im Rahmen der Aufgaben des örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragen bzw. als Mitglied der Unfallkommission werden problematische Punkte beurteilt (z.B. Schulwegsicherheit, Unfallhäufungsstellen) und nach Lösungen gesucht. Auch ist damit die Möglichkeit zu einer beratenden Tätigkeit eröffnet (z.B. bereits im Vorfeld von Planungen öffentlicher Verkehrsflächen im Rahmen von Bebauungsplänen oder größeren Einzelbauvorhaben).

Verkehrsteilnehmer die im Straßenverkehr negativ auffällig wurden und bei denen der Verdacht besteht, dass sie bestimmte Verkehrsregelungen nicht kennen bzw. deren Bedeutung nicht erfasst haben können unter gewissen Umständen zu Verkehrsunterrichten vorgeladen werden. In diesen Unterrichten wird versucht, anhand der konkreten Auffälligkeiten der Betroffenen die Bedeutung der missachteten Vorschriften (auch für andere Verkehrsteilnehmer) herauszuarbeiten.

Für Sie zuständig

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Katrin Mirlach
Sachgebietsleiterin
0871/408-21640871/408-162164234Katrin.Mirlach@landkreis-landshut.de

Bemerkungen

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