Änderung in der Kaminkehrer-Zuordnung

17. März 2023 : Betroffen sind Haushalte im Raum Bodenkirchen und Wurmsham

Aus personellen Gründen wird sich für rund 1 500 Haushalte im Raum Bodenkirchen/Wurmsham die bisherigen Leistungen der freien Kehr- und Überprüfungsarbeiten durch den Bezirkskaminkehrer verändern.

So wird der Großteil der Kunden des bisher in diesem Bereich tätigen Bezirkskaminkehrers künftig durch andere Anbieter abgedeckt. Für die rund 450 Haushalte, die noch nicht neu zugeteilt wurden, sucht die Kaminkehrer-Innung noch nach einer Lösung.

Bis etwa Ende April werden die betroffenen Haushalt über das weitere Vorgehen informiert. Grundsätzlich sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, ihre Kamine und Heizungsanlagen nach Vorgabe des jeweils gültigen Feuerstättenbescheids fachlich reinigen und überprüfen zu lassen.

Unter folgenden Webseiten können sich die betroffenen Haushalte über alternative Anbieter informieren, die sie eigenständig beauftragen müssen: https://schornsteinfeger-innung-niederbayern.de/  oder   https://www.schornsteinfegernetzwerk.de/suchen.html bzw. https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Handwerk_Industrie/Schornsteinfegerregister/schornsteinfegerregister_node.html.

(Carina Weinzierl, Pressesprecherin Landkreis Landshut)