Gutachterausschuss stellt neue Bodenrichtwerte im Landkreis Landshut bereit

13. Juli 2022 : Die aktuellen Bodenrichtwerte des Landkreises Landshut – Stichtag 1. Januar 2022 –stehen fest. Die ortsteilbezogenen Werte wurden vom Gutachterausschuss ermittelt sind transparent und kostenfrei auf der Homepage des Landkreises Landshut einsehbar.

Zum 01. Januar steht fest: Die Preise für vollerschlossenes Bauland sind im Landkreis Landshut flächendeckend weiter angestiegen. Die Wertspanne bei Wohnbauflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser reicht von 150 Euro pro Quadratmeter in Kröning bis zu 800 Euro pro Quadratmeter in Piflas/Ergolding. Wie in den vorangegangenen Jahren hat dieser Markt wieder stark zugenommen: Die hohe Nachfrage nach Bauland in den 35 Landkreisgemeinden hält also weiter an. In den Hauptorten sind kaum mehr freie Bauflächen verfügbar, was die Preise steigen lässt. Aber auch die Nebenorte und ländlicheren Ortsteile der stadtnahen Gemeinden werden für private Bauherren immer attraktiver, sodass hier die Bodenrichtwerte zum Teil sehr deutlich angestiegen sind, mancherorts sich sogar verdoppelt haben. Die Baulandentwicklungen und -vorhaltungen für Gewerbebaugrund durch die einzelnen Kommunen wirken sich ebenfalls auf die Preise aus. Das Ackerland im Landkreis Landshut gehört derzeit zu den teuersten in ganz Deutschland.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens, unabhängig ob er bebaut ist oder lediglich bewachsen ist. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt diese mithilfe der geführten Kaufpreissammlung, wobei mögliche Erschließungskosten oder weitere Belastungen nicht berücksichtigt werden. Die Basis hierfür bilden sämtliche notariell beurkundeten Immobilienkaufverträge. Nach deren unabhängiger Analyse und Auswertung stellt der Landkreis Landshut die Bodenrichtwerte für baureifes Land, vollerschlossenes Bauland, Acker- und Grünland sowie forstwirtschaftliche Flächen bereit – und das alle zwei Jahre.  Alle Angaben sind unter folgendem Link abrufbar: Bodenrichtwerte - Landkreis Landshut

Die Bodenrichtwerte im Stadtgebiet weist die Stadt Landshut separat aus. Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern sind die Bodenrichtwerte nicht notwendig.

(Carina Weinzierl, Pressesprecherin Landkreis Landshut)