Vogelgrippe-Fall bei Eching

28. April 2022 : Veterinäramt appelliert an Geflügelhalter: Hygiene und Bio-Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten

Im Landkreis Landshut ist nach längerer Zeit wieder ein Fall von Geflügelpest (Vogelgrippe) festgestellt worden: Ein im Gemeindegebiet von Eching tot aufgefundener Schwan ist vom nationalen Referenz-Labor (dem Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) untersucht und dabei eine Infektion mit dem H5N1-Virus festgestellt worden. Das Veterinäramt am Landratsamt Landshut weist aus diesem aktuellen Anlass alle Geflügelhalter – auch die Hobby-Geflügelhalter – dringend darauf hin, sich strikt an alle erhöhten Hygiene- und Bio-Sicherheitsmaßnahmen zu halten, die bereits am 10. Dezember 2021 für das gesamte Landkreis-Gebiet angeordnet worden sind.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises mit allen Anweisungen ist auf der Internet-Seite des Landratsamtes zu finden. Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, diese Maßnahmen konsequent einzuhalten.

Zudem ersucht das Landratsamt Landshut vorsorglich alle Geflügelhalter, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihres Geflügels im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten. Werden weitere mit dem Vogelgrippe-Virus infizierte Vögel gefunden, wird zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels eine Stallpflicht sehr wahrscheinlich.

Grundsätzlich gilt H5N1 als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch sind Ansteckungen extrem selten. Eine Infektion eines Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verfügbar unter dem Stichwort „Geflügelpest“.

(Elmar Stöttner, Pressereferent Landkreis Landshut)