Anzeige gem. § 49 WHG, Art. 30 BayWG für Brunnenbohrungen zur Bewässerung

Hinweise

Bohrungen für die Erstellung von Brunnen sind gem. § 49 WHG, Art. 30 BayWG bei der Kreisverwaltungsbehörde vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Für den Betrieb der Brunnenanlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8,10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG (beschränkte Erlaubnis) erforderlich, die nach Errichtung des Brunnens mit den erforderlichen Unterlagen bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen ist.

 

Eine Alternativenprüfung (insbesondere Prüfung der Möglichkeit zur Nutzung von oberirdischen Gewässern und/oder Speicherung von Niederschlagswasser) ist dieser Bohranzeige beizulegen (siehe Antrag auf Vorprüfung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Bewässerung)

Notwendige Unterlagen

Für diesen Antrag sind folgende Anlagen nötig, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

  • Übersichtslageplan Maßstab 1 : 25.000 / 1 : 5.000
     

  • Flurkarte Maßstab 1 : 1.000 bzw. 1 : 500

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

 

• mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder

 

• dem authega-Softwarezertifikat ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Eine Verifizierung kann auch über das Unternehmenskonto durchgeführt werden. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich mit dem Unternehmenskonto-Zertifikat ausweisen.

 

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto oder Unternehmenskonto auszuweisen? Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an das Landratsamt Landshut.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut,
poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. 
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Bohr- / Brunnenbauunternehmen

Angaben zum Vertreter des Bohr- / Brunnenbauunternehmens:

Angaben zum Vorhabensträger
Antragsteller
Bauleitung
Angaben zur Qualifikation
Fachbüro
Angaben zur Bohrung
Bohr- / Ausbautiefe

Die Bohr- bzw. Ausbautiefe der Brunnen wird so gewählt, dass nur das erste, oberflächennahe Grundwasserstockwerk mit freiem Grundwasserspiegel erschlossen wird. Wird wider Erwarten das zweite Grundwasserstockwerk angebohrt, so ist unverzüglich die Kreisverwaltungsbehörde zu informieren und die weitere Verfahrensweise mit dieser Behörde und dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen.

Geplanter Ausbau der Brunnen
Zeitpunkt der Bohrung

Die Kreisverwaltungsbehörde / das WWA ist vom genauen Zeitpunkt des Bohrbeginns mind. 2 Wochen vorher zu informieren.

Umliegende Grundwassernutzungen und Wasserschutzgebiete
Untergrundkontaminationen
Dokumenten-Upload
Erklärung

Der Antragsteller und das Bohrunternehmen verpflichten sich, nicht von den in der Anzeige angegebenen Größenordnungen und Verfahrensweisen abzuweichen und garantieren bei der Durchführung der Arbeiten den anerkannten Stand der Technik einzuhalten, um insbesondere negative Beeinträchtigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers nachhaltig zu vermeiden.

 

Dem Antragsteller ist bekannt, dass die hier gemachten Angaben und eingereichten Unterlagen nach Anforderung durch das Wasserwirtschaftsamt bzw. durch die Kreisverwaltungsbehörde zu ergänzen sind, soweit dies zur Beurteilung erforderlich ist.

 

Bei notwendigen Abweichungen vom Bohrprogramm, wesentlichen Abweichungen von der in der Anzeige angegebenen geologischen Schichtenfolge bzw. den erwarteten Grundwasserverhältnissen und bei auftretenden Störungen während des Arbeitsablaufes ist die Kreisverwaltungsbehörde bzw. das Wasserwirtschaftsamt unverzüglich zu verständigen.

 

Die Fertigstellung teilt der Antragsteller der Kreisverwaltungsbehörde / dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) spätestens vier Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten mit. Das Bohrunternehmen verpflichtet sich, nach Abschluss der Bohrarbeiten der Kreisverwaltungsbehörde und dem LfU folgende Unterlagen ohne weitere Aufforderung zu liefern:

  • Lageplan mit Gauß-Krüger-Koordinaten (mind. Metergenauigkeit) oder Einmessung zu Fest- punkten (z. B. Haus, Straßenkreuzung)
  • Geländehöhe des Bohransatzpunktes (mind. Metergenauigkeit)
  • Schichtenverzeichnis nach DIN EN ISO 22475-1, DIN EN ISO 14688-1, DIN EN ISO 14689-1
  • Ausbauzeichnung mit erbohrtem Schichtenprofil nach DIN 4023 und angetroffenen Grundwasserverhältnissen
  • Ggf. Ergebnisse von Pumpversuchen
  • Ggf. Ergebnis der Wasseranalyse

Dem Antragsteller ist bekannt, dass eine Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser nur erteilt werden kann, wenn die Nutzung von Oberflächenwasser nicht möglich ist.

 

Dem Antragsteller ist bekannt, dass aus einer späteren eventuellen Genehmigung für den Betrieb der Anlage kein Anspruch auf Wasser in einer bestimmten Menge oder Qualität erwächst.

 

Dem Antragsteller ist bekannt, dass er für Schäden, die durch unsachgemäßen Bau oder Betrieb der Anlage hervorgerufen werden, haftet. Bei Eigentümerwechsel gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über.

Antragstellung per Post notwendig

 

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den ausgefüllten Antrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Landratsamt schicken.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (dazu auf "ausgefüllten Antrag herunterladen" klicken)

2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt

3. Bitte drucken Sie diese Datei aus

4. Bitte unterschreiben Sie auf dem dafür vorgesehenen Feld am Ende Ihres Antrags

5. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1.

 

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Eine Antwort erhalten Sie über den Postweg.