Antrag auf Sachkundenachweis für Personen zur Handhabung und Pflege / Ruhigstellung / Einhängen und Hochziehen / Betäubung und Entblutung von Tieren gemäß § 4 Tierschutz - Schlachtverordnung, Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009

Hinweise

Der Unternehmer (Betriebsinhaber) ist verantwortlich. Die gewerblichen Tätigkeiten rund um das Schlachten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die einen Sachkundenachweis nach Artikel 21 Abs.7 VO (EG) Nr. 1099/2009 von der zuständigen Behörde erhalten haben.

 

Ein Sachkundenachweis ist erforderlich für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Schlachten, dies sind:


• Betreuen von Tieren auf der Rampe oder im Stall = gleichzusetzen mit den Begriffen „Handhabung und Pflege“

• Zutreiben in die Betäubungseinrichtungen

• Ruhigstellen

• Betäuben
• Einhängen
• Hochziehen
• Entbluten

 

Die Übergangsfrist für die Umschreibung von alten Sachkundebescheinigungen ist am 8. Dezember 2015 ausgelaufen. „Alte“ Sachkundebescheinigungen haben daher ihre Gültigkeit verloren. Es müssen Neuanträge gestellt werden.

 

Sachkunde:

 

a) Die Sachkunde kann grundsätzlich über einen zweitägigen Kurs (regulärer Sachkundeschulungskurs) mit erfolgreicher Abschlussprüfung erworben werden:

 

für Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe und Pferde bei dem

Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi) (z.B. Kurse in Kulmbach und Augsburg):
Telefon: (04151) 7017
Email: info@bsi-schwarzenbek.de


oder


für Schafe und Ziegen
Tierhaltungsschule Triesdorf
Telefon: (09826) 18-3002
Email: ths@triesdorf.de


b) Die Sachkunde gilt als erworben, sofern über eine in Bayern ab 01.06.18 bestandene Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fleischer mit dem Prüfungszeugnis die Wahlqualifikation Schlachten nachgewiesen werden kann.


c) Der Fleischerverband Bayern bietet ebenfalls zweitägige Kurse - auch für Nichtmitglieder - zur Erlangung des Sachkundenachweises Schlachten an. Für die Kursangebote wenden Sie sich bitte an den Fleischerverband, Frau Bettina Kraus, Telefonnummer: (0821) 5686113.Die Kurse werden Anfang des Jahres bekannt gegeben und sind auf 4 Kurse im Jahr limitiert.

Notwendige Unterlagen

Für diesen Antrag ist eine der folgenden Anlagen nötig, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

  • Bescheinigungen über die theoretische und praktische Prüfung nach Artikel 21 Abs. 3 der Verordnung (EG) 1099/2009

  • Bescheinigungen über eine Qualifikation/Berufsabschluss, die einer Prüfung als gleichwertig anerkannt ist (Artikel 21 Abs. 7 der Verordnung (EG) 1099/2009)

  • Befähigungsnachweises nach Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (Handhabung und Pflege)

  • Nachweis von mindestens dreijähriger einschlägigen Berufserfahrung (Handhabung und Pflege)

  • Sonstiger Befähigungsnachweis

  • Aktuelles Passbild

 

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Hilfe

Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

Hilfe zur Online-Antragstellung

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

 

• mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder

 

• dem authega-Softwarezertifikat ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Eine Verifizierung kann auch über das Unternehmenskonto durchgeführt werden. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich mit dem Unternehmenskonto-Zertifikat ausweisen.

 

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto oder Unternehmenskonto auszuweisen? Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an das Landratsamt Landshut.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut,
poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. 
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Organisationsbezogene Daten
Antragsteller
Ich beantrage den Sachkundenachweis für folgende Tierarten, Tätigkeiten und Art von Geräten:
Betäuben und Entbluten von:
Befähigung

Um den Sachkundenachweis zu erhalten muss eine schriftliche Erklärung des Antragsstellers erfolgen (Seite 3 des Antrages), dass er in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen hat.

Weitere Unterlagen
Erklärung gemäß Artikel 21 Absatz 6 der VO (EG) Nr. 1099/2009

Antragstellung per Post notwendig

 

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den ausgefüllten Antrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Landratsamt schicken.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (dazu auf "ausgefüllten Antrag herunterladen" klicken)

2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt

3. Bitte drucken Sie diese Datei aus

4. Bitte unterschreiben Sie auf dem dafür vorgesehenen Feld am Ende Ihres Antrags

5. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1.

 

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Eine Antwort erhalten Sie über den Postweg.