Online-Antragstellung
In Zeiten der Digitalisierung reagieren wir als Landratsamt und Verwaltungsbehörde auf die zunehmende Nachfrage nach digitalen Dienstleistungen. Sukzessive bieten wir daher die Anträge unserer Zuständigkeit auch zum Ausfüllen und Abschicken direkt vom PC oder Smartphone zu Hause aus an. Um Ihnen die Bedienung zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit über unser Kontaktformular direkt ansprechen.
Antrag ausfüllen und abschicken
- Formular öffnen
- Login (BayernID mit digitalem Personalausweis oder ELSTER) oder direkt zum Onlineformular
- Eingaben prüfen
- Übersicht herunterladen (nur bei „Direkt zum Onlineformular")
- Abschicken (digital oder postalisch/per Ausdruck)
- Nach wie vor finden Sie alle angebotenen Anträge auf unserer Homepage unter „Bürgerservice“.
- Suchen Sie Ihren gewünschten Antrag und klicken Sie auf den Link.
- Nach einer Hinweis-Seite gelangen Sie zu den Login-Möglichkeiten. Hier haben Sie die Wahl zur Anmeldung über Ihr Bürgerkonto (BayernID) oder können (bei zutreffender Rechtslage) direkt und ohne Anmeldung zum Online-Formular.
- Wählen Sie Ihre gewünschte Option und füllen Sie im Anschluss wie gewohnt Ihren Antrag aus.
- Wenn Sie zur nächsten Seite springen möchten, klicken Sie am Ende des jeweiligen Formularblatts auf „Weiter“. (Hinweis: Damit Sie gleich sehen, ob Ihre Angaben korrekt sind, können Sie die jeweilige Folgeseite nur bearbeiten, sofern die Pflichtfelder der aktuellen Seite vollständig und mit den korrekten Werten ausgefüllt sind.)
- Sie wollen frühere Angaben überprüfen oder korrigieren? Kein Problem: Mit „Zurück“ am Seitenende können Sie zu vorherigen Formularseiten springen. Ihre bisherigen Eingaben bleiben erhalten.
- Wenn Sie das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt haben, haben Sie am Ende die Möglichkeit, über „Weiter zur Zusammenfassung“ noch einmal vor dem Senden kompakt alle Angaben zu überprüfen. Sie sehen außerdem eine Liste der von Ihnen angefügten Dateien/Dokumente.
- Mit „Angaben ändern“ (rechts neben den jeweiligen Formularfeldern) können Sie einzelne Angaben korrigieren.
- Zum Abschließen des Antrags haben Sie nun mehrere Möglichkeiten:
- Falls per Gesetzeslage durch eine Anmeldung über das Bürgerportal ein Schriftformersatz gegeben ist, können Sie den Antrag mittels „Senden“ abschicken. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung. Ihr Antrag geht direkt zum zuständigen Sachbearbeiter.
- Falls Sie den Antrag zwar online ausfüllen, aber dennoch wie gehabt persönlich oder postalisch abgeben möchten, klicken Sie auf „Ausgefüllten Antrag herunterladen“. Sie erhalten eine .pdf-Datei, die Sie ausdrucken können. Eine Unterschrift kann erforderlich sein; in diesem Fall müssen Sie per Hand im Unterschriftenfeld Ihre Signatur setzen.
Hinweis: Diese Möglichkeit besteht nur, sofern Sie keine Anmeldung über Ihre BayernID vorgenommen haben, sondern „Direkt zum Onlineformular“ geklickt haben. Bei einer bestätigten Anmeldung über die BayernID mittels ELSTER oder eID ist diese Option nicht gegeben.
- In gewissen Fällen erlaubt die Gesetzeslage keine komplett digitale Antragsstellung. Sie können den Antrag dennoch digital ausfüllen. Die weitere Vorgehensweise ist wie in Schritt 9b beschrieben.
Registrierung BayernID
Für Ihr persönliches BayernID-Nutzerkonto zur Authentifizierung Ihrer Person bei digitalen Verwaltungsleistungen können Sie sich hier erstmalig registrieren bzw. anmelden.
Sie haben dabei die Möglichkeit, aus folgenden Anmelde-/Verifizierungsoptionen auszuwählen:
- Registrieren mit Benutzername und Passwort (unsicher; kann nicht als schriftformersetzend gelten)
- Registrieren mit elektronischer ID (ELSTER, digitaler Personalausweis/eID) (hohes Sicherheitsniveau; kann ggf. die Unterschrift und die postalische Zusendung ersetzen)
Hier finden Sie eine Liste mit kompatiblen Geräten.
Hinweise:
- Um Ihre BayernID mittels neuem Personalausweis registrieren zu können, müssen Sie ein Gerät zur Hand haben, das den Chip in Ihrem Ausweis erkennt (zB. Kartenlesegerät für den Computer oder die meisten Smartphones). Zudem müssen Sie auf Ihrem Gerät die AusweisApp2 herunterladen.
- Auch beim späteren Anmelden für das jeweilige Formular benötigen Sie ein kompatibles Gerät/ein Kartenlesegerät sowie die AusweisApp2.
- Bitte bestätigen Sie bei jedem erneuten Anmelden mittels BayernID den Zugriff auf die jeweilige Verifizierungsform (eID/ELSTER).
Begriffserklärungen
Im Zeitalter der der Digitalisierung und des stets wachsenden Arbeitsaufwandes auch in unserem Landratsamt bieten wir zusätzlich zur schriftlichen Antragstellung nach und nach unsere Verwaltungsleistungen auch auf digitalem Wege an. Im Idealfall können Sie Ihren Antrag bequem von zu Hause aus digital ausfüllen und abschicken, ohne das Dokument ausdrucken oder ins Landratsamt kommen zu müssen. Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um die digitale Antragstellung.
BayernID
- Zentrales Nutzerkonto für Bürger und Unternehmen
- Bereitgestellt vom Freistaat Bayern
- Zweck: Sichere Kommunikation, Inanspruchnahme von öffentlichen Verwaltungsleistungen (zum Beispiel digitale Antragstellung)
Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
- Chipkarte im neuen Personalausweis (ausgestellt ab 1. Januar 2021)
- Ausweisen mittels AusweisApp2 und lesefähiges Gerät am Computer/Smartphone möglich
- Identitätsnachweis bei digitalen Verwaltungsleistungen
- Voraussetzung: Freischalten nach Ausstellen des neuen Ausweises (siehe Schreiben Meldebehörde)
ELSTER
- Zertifikat und Nutzerkonto für Bürger und Unternehmen
- Bisheriger Hauptzweck: Online-Steuererklärung
- Registrierung hier (weitere erforderliche Daten werden vom Finanzamt per Post zugestellt)
Häufig gestellte Fragen
Trotz Digitalisierung der Verwaltungsleistungen ist eine völlig medienbruchfreie Onlineabwicklung in allen Fällen aktuell oder auf absehbare Zeit nicht möglich. Natürlich arbeiten wir daran, Ihnen so viele Anträge volldigital zur Verfügung zu stellen, wie möglich ist. Allerdings sind auch wir an die jeweiligen Gesetzesvorgaben gebunden. Fordert das Gesetz zum Beispiel, dass sich der Sachbearbeiter ein persönliches Bild vom Antragssteller macht (zum Beispiel bei einigen waffenrechtlichen Erlaubnissen), können wir dies weder umgehen noch einen rechtlich adäquaten digitalen Gegenpol schaffen. Zudem sind die technischen Grundlagen aktuell erst am Entstehen, zum Beispiel können wir nicht bei allen Anträgen ePayment anbieten.
Prinzipiell sind wir angehalten, beide Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Die Online-Antragstellung soll die Bandbreite an bestehenden Optionen zu vergrößern und dem digitaler werdenden Zeitalter anpassen. Nichtsdestotrotz besteht weiterhin die herkömmliche Möglichkeit, den Antrag persönlich oder per Post zu stellen; Sie können das Formular am Computer zeitsparend ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben und dem jeweiligen Sachgebiet zukommen lassen.
Das kommt darauf an: Die Registrierung der BayernID an sich ist kostenlos; ebenfalls kostenlos ist die Registrierung Ihres persönlichen ELSTER-Kontos. Bei der eID-Funktion kommt es darauf an; wenn Sie einen neuen Personalausweis (ab 1. Januar 2021) beantragt haben, sind in den Kosten die Chipkarte im Ausweis und die damit verbundene eID-Funktion (inaktiv) enthalten. Letztere müssen Sie gemäß des Schreibens, das Sie von Ihrer Meldebehörde erhalten, freischalten (ebenfalls kostenlos). Eine nachträgliche Freischaltung kann mit Gebühren verbunden sein; weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls von Ihrer Meldebehörde.
Natürlich verkürzt sich die Bearbeitungszeit dahingehend, dass die (in der Regel) ein bis drei Tage Postweg bei einer postalischen Zustellung entfallen. Allerdings werden die gestellten Anträge gleichwertig behandelt und erfordern den gleichen Arbeitsaufwand für die Sachbearbeiter – ob der Antrag nun digital eingeht oder per Post. Es kann natürlich sein, dass mit ein paar Tagen Zeitersparnis zu rechnen ist, falls mehrere Stellen beteiligt sind und Ihre Daten nicht analog weitergeschickt werden müssen.
Teils, teils. Nach Möglichkeit arbeiten wir darauf hin, bei einigen Anträgen eine direkte ePaymentfunktion anbieten zu können. Diese ist aber (noch) nicht überall möglich. Bei vielen Anträgen ergeben sich die tatsächlichen Kosten zudem erst während der Bearbeitung, sodass eine Vorauszahlung nicht möglich ist, da die Kosten vorab noch nicht feststehen. Bei vorhandener ePayment-Möglichkeit werden Sie zu Beginn des Antrags darauf hingewiesen; ansonsten erhalten Sie in der Regel eine Rechnung bei Bescheidzustellung oder können – bei persönlicher Abholung – vor Ort bezahlen.
Noch Fragen?
Falls Sie noch Fragen haben oder Auskunft rund um die digitale Antragstellung im Haus wünschen, können Sie uns jederzeit über unser sicheres Kontaktformular kontaktieren.