Wohngeldstelle, Lastenzuschuss, Mietzuschuss

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

Mietzuschuss kommt dabei für die Bewohner von Mietwohnungen, Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum in Frage.  

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Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Telefon: 0871/408-1888
Fax: 0871/408-162174

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.