Kreistag und Kreisorgane

Das wichtigste Organ des Landkreises

Der Kreistag ist die Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Anzahl der Kreistagsmitglieder ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises. Im Landkreis Landshut mit über 150.000 Einwohnern sind 70 Kreisrätinnen und Kreisräte im Kreistag vertreten. Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises im eigenen und übertragenen Wirkungskreis, soweit er nicht den Kreisausschuss allgemein für zuständig erklärt hat und soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist. 

Alle Sitzungstermine des Kreistages und seiner Ausschüsse finden Sie im Rats- und Bürgerinformationssystem.

Rats- und Bürgerinformationssystem des Landkreises Landshut

Die Zuständigkeit des Kreistags und des Landrats wird in allen Landkreisen in einer Geschäftsordnung geregelt, welche in der Regel in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl beschlossen wird. Nachdem der Kreistag mit seinen 70 Mitgliedern mit der Vielzahl an Entscheidungen überlastet wäre, kann der Kreistag verschiedene Aufgaben an den Kreisausschuss oder an andere beschließende Ausschüsse übertragen. Der Kreistag ist anschließend nur noch für die grundsätzlichen Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung zuständig. Gesetzesgrundlage hierfür ist die Landkreisordnung (LkrO).

Alle Angelegenheiten, die der Kreistag zu beschließen hat, hat der Kreisausschuss vorzuberaten. Eine Ausnahme stellt die Behandlung einer Angelegenheit in einem Fachausschuss dar. Hier ist in der Regel keine Kreisausschussbefassung mehr erforderlich, es reicht dann die Vorberatung durch den Fachausschuss. Neben den Vorberatungen ist der Kreisausschuss das Beschlussgremium für alle ihm vom Kreistag übertragenen Zuständigkeiten.

Der von der Landkreisordnung zwingend vorgeschriebene Kreisausschuss besteht immer aus dem Landrat und in Landkreisen mit über 150.000 Einwohnern aus 14 Kreistagsmitgliedern, die vom Kreistag für die Dauer ihrer Wahlzeit aus seiner Mitte „spiegelbildlich“ nach dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen bestellt werden. Für jedes Ausschussmitglied wird für den Fall der Verhinderung ein/e Stellvertreter/in bestimmt.  

Der Kreistag Landshut hat neben dem Kreisausschuss einen Bauausschuss, einen Umweltausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement, einen Jugendhilfeausschuss und einen Rechnungsprüfungsausschuss eingerichtet. Darüber hinaus entsendet der Kreistag Kreisräte in verschiedene Zweckverbände, in denen der Landkreis vertreten ist und in den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens LAKUMED sowie in den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens LAKUBAU.

Ausschüsse und Gremien des Kreistages

Der Kreisausschuss ist der Ausschuss mit den weitreichendsten Beschlussbefugnissen und bereitet die Beratungen des Kreistags vor. Er ist in eigener Verantwortung zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten sind.

Der Kreistag kann Beschlüsse des Kreisausschusses nur unter den gleichen Voraussetzungen ändern oder aufheben, die für die Aufhebung seiner eigenen Beschlüsse gelten. Dem Kreisausschuss gehören der Landrat und 14 Kreistagsmitglieder an.

Dieser Ausschuss ist zuständig für alle Fragen und Belange der Wirtschafts- und Kreisentwicklung, der Energiewende, des Regionalmanagements und des öffentlichen Personennahverkehrs. Dem Ausschuss gehören der Landrat und 16 Kreistagsmitglieder an.

Der Bauausschuss ist zuständig für alle Hoch- und Tiefbaumaßnahmen des Landkreises, die Betreuung der Kreisstraßen, die technische Betreuung der Reststoffdeponie Spitzlberg und der Altstoffsammelstellen sowie die technische Ausstattung der Bauhöfe. Dem Ausschuss gehören der Landrat und 16 Kreistagsmitglieder an.

Der Umweltausschuss ist zuständig für alle Fragen des Umweltschutzes einschließlich der Abfallwirtschaft, des Bodenschutzes, der Belange der Landwirtschaft. Dem Ausschuss gehören der Landrat und 16 Kreistagsmitglieder an.

Der Jugendhilfeausschuss ist als beschließender Ausschuss innerhalb der Kommunalverwaltung ein bundesrechtlich konstituierter Teil des Jugendamtes mit bundesgesetzlich festgelegten Aufgaben. Seine Mitglieder sind nicht nur gewählte Mandatsträger, sondern auch Frauen und Männer, die auf Vorschlag der Jugend- und Wohlfahrtsverbände zugewählt werden.

Er soll sich insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe befassen (§ 71 Abs. 2 SGB VIII).

Dem Ausschuss gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an. Stimmberechtigt sind der Landrat und insgesamt acht Mitglieder des Kreistags. Außerdem sind sechs Träger der freien Jugendhilfe im Beschlussgremium, welche ebenfalls vom Kreistag auf Vorschlag der Träger gewählt werden.  

Beratende Mitglieder: Leiter/Leiterin des Jugendamtes, ein Mitglied, das als Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsrichter tätig ist, ein Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung, ein Bediensteter/Bedienstete des Arbeitsamtes, eine Fachkraft, die in der Erziehungsberatung tätig ist, eine/r kommunale Gleichstellungsbeauftragte/r, eine/r Polizeibeamter/Polizeibeamtin, der/die Vorsitzende des Kreisjugendrings oder eine beauftragte Person, Vertreter von Kirchen und übrigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.

Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist die Kontrolle des sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltungshandelns des Landratsamtes Landshut. Dem Rechnungsprüfungsausschuss gehören sieben Kreistagsmitglieder an.

Er ist der einzige Ausschuss, in dem nicht kraft Gesetzes automatisch der Landrat der Ausschussvorsitzende ist. Er kann zwar als Mitglied oder aber auch als Vorsitzender bestellt werden, in vielen Landkreisen – so auch im Landkreis Landshut - ist das aber nicht üblich.

LAKUBAU baut und betreibt das neue Landratsamt in Essenbach. LAKUBAU ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und wird in der Rechtsform des selbständigen Kommunalunternehmens geführt. Gesellschafter des Kommunalunternehmens ist zu 100 Prozent der Landkreis Landshut.

Organe des Kommunalunternehmens sind der Vorstand und der Verwaltungsrat:

Der Verwaltungsrat besteht aus Landrat Peter Dreier als Vorsitzendem und 16 weiteren Mitgliedern, die vom Kreistag bestellt werden. Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender ist Thomas Stöckl.

LaKUMed bewirtschaftet das Krankenhaus Achdorf, die Schloßklinik Rottenburg und das Krankenhaus Vilsbiburg. LAKUMED ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und wird in der Rechtsform des selbständigen Kommunalunternehnmens geführt. Gesellschafter des Kommunalunternehmens ist zu 100 Prozent der Landkreis Landshut.

Organe des Kommunalunternehmens sind der Vorstand und der Verwaltungsrat:

Der Verwaltungsrat besteht aus Landrat Peter Dreier als Vorsitzendem und 16 weiteren Mitgliedern, die vom Kreistag bestellt werden. Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender ist Jakob Fuchs.