Bürgergeld
Seit dem 01.01.2023 gibt es das Bürgergeld.
Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben oder in einem Monat hohe Ausgaben für das Heizen haben, können Sie Bürgergeld beantragen.
Wenn Sie noch nie Geld vom Jobcenter bekommen haben, müssen Sie einen Neuantrag stellen.
Neuantrag jetzt online stellen oder Termin für Neuantrag buchen.
Wenn Sie aktuell Geld vom Jobcenter bekommen oder in den letzten 3 Monaten Geld bekommen haben, können Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Weiterbewilligungsantrag jetzt online stellen
Arbeit & Weiterbildung
Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses sind beim Bürgergeld genauso wichtig wie eine neue Arbeit. Deshalb gibt es diese Angebote:
Im Kooperationsplan vereinbaren wir gemeinsam, wie es weitergeht und schauen, was Sie schon geschafft haben. Er beschreibt kurz und einfach, was Ihre nächsten Schritte sind und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.
Wenn Sie einen Berufsabschluss nachholen, können Sie eine finanzielle Förderung bekommen. Für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es eine Weiterbildungsprämie.
Wenn Sie für eine Ausbildung oder Arbeit noch besser Lesen, Schreiben oder Rechnen lernen müssen, können Lernangebote Sie dabei unterstützen. Im Gesetz heißt das “Erwerb von Grundkompetenzen”.
Wenn Sie noch Unterstützung brauchen, um eine Ausbildung oder eine neue Arbeit anzufangen, können Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft über ein Coaching sprechen.
Geld
In den ersten 12 Monaten bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro geschützt. Das heißt, Sie müssen angespartes Geld in dieser Zeit nicht für Ihren Lebensunterhalt ausgeben. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
Nach den 12 Monaten gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft.
Geld für Schüler- und Studentenjobs, für eine beruflichen Ausbildung, für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) dürfen Sie bis zur Minijob-Grenze behalten.
Wenn Sie ehrenamtlich arbeiten, können sie jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.
n den ersten 12 Monaten werden die Kosten für Ihre Wohnung in der tatsächlichen Höhe übernommen. Heizkosten werden in angemessener Höhe anerkannt und auch vom Jobcenter bezahlt. So können Sie sich auf die Arbeitssuche konzentrieren.
Selbstgenutztes Wohneigentum wird geschützt. Das heißt, Sie können eine bestimmte Fläche Ihres Wohneigentums bewohnen, ohne dass wir diese anrechnen müssen.
Ihre Altersvorsorge ist bis zu einer individuellen Höhe geschützt.
Ältere Jobcenter Kund*innen müssen nicht vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen.
Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich.
Bei einem Meldeversäumnis und der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten um 20 Prozent für zwei Monate und bei der dritten Pflichtverletzung um 30 Prozent für drei Monate gemindert.

Mehr Infos zum Bürgergeld finden Sie hier:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bürgergeld FAQ
Bundesagentur für Arbeit: Informationen zu Bürgergeld und Antragstellung
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