Behindertenbeirat

Im Landkreis Landshut soll ein Behindertenbeitrat aufgestellt werden. Nachdem der Kreistag beschlossen hatte, zur Vertretung der Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung einen Behindertenbeirat zu gründen, werden ab sofort Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. 

„In unserem Landkreis sollen Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können“, erklärte Landrat Peter Dreier. „Sie sollen selbst vertreten können, was sie brauchen und was für sie gut ist – und es soll möglichst keine Hindernisse für sie geben“, ergänzt die Behindertenbeauftragte Linda Pilz. Deshalb wolle der Landkreis im Herbst dieses Jahres einen Behindertenbeirat gründen. 

Wie sieht das Bewerbungsverfahren konkret aus? Für die Mitarbeit in diesem Gremium können sich Bürgerinnen und Bürger des Landkreises bewerben, die selbst über einen Grad der Behinderung von mindestens 50 verfügen sowie deren gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte. Angehörige ersten Grades können sich ebenfalls zur Verfügung stellen, wenn sie mit ihren schwerbehinderten Familienangehörigen in einem Haushalt leben. 

Darüber hinaus können sich auch Behindertenbeauftragte der Gemeinden, Märkte und Städte des Landkreises Landshut für diese Aufgabe bewerben oder Personen, die in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung tätig sind oder sich in einem Verein mit dem Schwerpunkt Inklusion engagieren. 

Bewerbungen sind im Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 84036 Landshut, in schriftlicher Form bis Freitag, 16. August, möglich. Für Fragen steht die Behindertenbeauftragte Linda Pilz Interessierten unter der Telefonnummer 0871 4082118 oder per E-Mail unter linda.pilz@landkreis-landshut.de zur Verfügung. 

Nach Eingang der Bewerbungen erstellt die Behindertenbeauftragte eine Vorschlagsliste für den Kreisausschuss, der in einer Sitzung im Herbst dieses Jahres die Mitglieder des Behindertenbeirats für die Dauer von drei Jahren ernennt. 

Der Behindertenbeirat soll aus 15 Personen bestehen, die möglichst verschiedene Arten von Beeinträchtigungen vertreten. Er soll künftig eine Ansprechstelle für Menschen mit Behinderung sein und deren Mitwirkungsrechte bzw. -möglichkeiten stärken. Der Beirat vertritt darüber hinaus die Interessen, Anliegen und Bedürfnisse der Menschen mit Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen. Dazu wirkt er beratend mit bei entsprechenden Planungen und Durchführungen von Maßnahmen im Landkreis und erarbeitet bei Bedarf Stellungnahmen und Vorschläge für die Kreisgremien oder die Verwaltung. „Wir freuen uns darauf, dass durch diesen neuen Beirat künftig die Bedürfnisse und Erfahrungen von Menschen mit Beeinträchtigung deutlich werden und mehr Berücksichtigung finden“, so Landrat Peter Dreier. 

Die Gründung eines Behindertenbeirats im Landkreis Landshut ist eine von 47 Maßnahmen im kommunalen Aktionsplan Inklusion, welcher in den vergangenen Jahren mit Beteiligung von Menschen mit Behinderung erarbeitet und im Juli 2023 von Stadt und Landkreis Landshut verabschiedet wurde. Mit der Umsetzung der Maßnahmen sollen die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf lokaler Ebene nach und nach erfüllt werden.

Behindertenbeirat Satzung