Landrat Peter Dreier

Oberster Repräsentant der Bürgerschaft des Landkreises

Landrat Peter Dreier

Bei der Kommunalwahl am 16. März 2014 ist Peter Dreier (Freie Wähler) zum neuen Landrat des Landkreises Landshut gewählt worden und 2020 im Amt bestätigt. 

Landräte sind kommunale Wahlbeamte: Die 71 Landräte in Bayern werden direkt von den Kreisbürgern gewählt, ihre Amtszeit beträgt grundsätzlich sechs Jahre und ist in der Regel deckungsgleich mit der Wahlperiode des Kreistages. 

Der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag, im Kreisausschuss und in den weiteren Ausschüssen, mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, und vollzieht die von diesen Gremien gefassten Beschlüsse.

Er erledigt in eigener Zuständigkeit unter anderem die laufenden und die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten des Landkreises und ist auch befugt, in dringlichen, unaufschiebbaren Fällen an Stelle der Kreisgremien zu handeln.

Der Landrat ist oberster Repräsentant des Landkreises, er ist Leiter des Landratsamts und vertritt den Landkreis nach außen, er führt die Dienstaufsicht sowohl über die Kreis- als auch die Staatsbeamten.

Das Landratsamt - eine "Doppelbehörde"

Das Kommunalrecht weist dem Landrat – wie auch dem Landratsamt – eine Doppelstellung zu: Einerseits ist er als kommunaler Wahlbeamter verantwortlich für den Vollzug von Aufgaben des Landkreises (wie Abfallwirtschaft, Unterhalt von weiterführenden und beruflichen Schulen oder Krankenhauswesen).

Beim Vollzug von Aufgaben des Staates (wie die Erteilung von Baugenehmigungen, Kfz-Zulassung, Immissionsschutz oder Wasserrecht) wird der Landrat als Leiter einer Staatsbehörde tätig. Er unterliegt dabei gegebenenfalls Weisungen übergeordneter Behörden wie den Landesministerien.

Ein Landrat vereinigt somit drei Funktionen in seiner Person: Er ist Verwaltungsspitze und Organ des Landkreises, Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse sowie Leiter der staatlichen Behörde Landratsamt und damit Bindeglied zwischen staatlicher und kommunaler Verwaltung. 

Stellvertreter des Landrats:

  • Fritz Wittmann
  • Sebastian Hutzenthaler
  • Claudia Geilersdorfer
  • Sebastian Satzl

Der Kreistag wählt aus seiner Mitte für die Dauer der sechsjährigen Amtszeit einen Stellvertreter. Dieser ist Ehrenbeamter des Landkreises und vertritt den Landrat in kommunalen wie in staatlichen Angelegenheiten; er tritt damit im Fall der Verhinderung des Landrats voll in dessen Rechte und Pflichten ein.

Darüber hinaus kann der Kreistag weitere ehrenamtliche Stellvertreter wählen.