Wasserrecht, Wasser
Aufgaben / Dienstleistungen
- Abwasserbeseitigung
- Anlagengenehmigung an Gewässern
- Bauwasserhaltung
- Bohranzeigen - Anzeigen über Erdaufschlüsse, Bohrungen
- Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung
- Fischteiche
- Gewässerausbauten
- Gewässerunterhaltung
- Grundwasserstände
- Nasskiesabbau
- Oberflächenwasserabfluss - wild abfließendes Wasser
- Private Brauchwasserbrunnen,Trinkwasserbrunnen
- Sachverständige
- Schifffahrtsverordnung
- Stauanlagen, Triebwerksanlagen
- Überschwemmungsgebiete
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wärmepumpen
- Wasserrahmenrichtlinie
- Wasserrecht allgemein
- Wasserschutzgebiete
- Wasserverbände, Bodenverbände
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Roland Stegmaier Sachgebietsleiter | 0871/408-4113 | 0871/408-164113 | 406 | Roland.Stegmaier@landkreis-landshut.de |
Lisa Matzke Stellvertretende Sachgebietsleiterin | 0871/408-4111 | 0871/408-164111 | 405 | lisa.matzke@landkreis-landshut.de |
Dipl.Ing. (FH) Daniel Studener Sachbearbeiter | 0871/408-4108 | 0871/408-164108 | 404/1 | Daniel.Studener@landkreis-landshut.de |
Helmut Sailer Fachkundige Stelle | 0871/408-4101 | 0871/408-164101 | 402 | Helmut.Sailer@landkreis-landshut.de |
Wir über uns
Das Sachgebiet Wasserrecht stellt die unterste, staatliche Verwaltungsebene dar. Deshalb nennt man die Stelle auch Untere Wasserrechtsbehörde.
Die Sachbearbeitung ist auf die oben aufgeführten Personen verteilt. Wer der richtige Ansprechpartner für Ihre Fragen ist, ergibt sich aus den Erläuterungen zu den einzelnen Themen unter dem Aufgabenfeld "Wasserrecht".
Formulare und Merkblätter
- Wasserrecht - Bohranzeige Anzeige nach § 49 Abs. 1 Satz 1 WHG, Art. 30 BayWG für Erdaufschlüsse (z. B. Bohrungen, Schürfe)
- Wasserrecht - Bohranzeige - Infoblatt
- Wasserrecht - Bohrbeginnsanzeige Bohrung, Bodenaufschluss, Errichtung eines Brunnens
- Wasserrecht - Grundwasserstand bei Bauvorhaben mit Lagerung wassergefährdender Stoffe (Angaben) Angaben zum Grundwasserstand
- Wasserrecht - Kleinkläranlagen - Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis - Antrag Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
- Wasserrecht - Kleinkläranlagen - Beschränkte wasserrechtlichen Erlaubnis (Erläuterung zum Antrag) Erläuterung zum Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
- Wasserrecht - Kleinkläranlagen - Bestätigung
- Wasserrecht - Kleinkläranlagen - Gebietsanforderungen Landkreis Landshut Zusammenstellung der bezeichneten Gebiete nach Art. 70 BayWG
- Wasserrecht - Kleinkläranlagen - Sachverständigenliste Auszug aus der Liste des LfU über privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft für Kleinkläranlagen
- Wasserrecht - Kleinkläranlagen - Sickertest - Nachweis der Sickerfähigkeit des Untergrundes Sickertest
- Wasserrecht - Niederschlagswasser - Regenrückhaltebecken Musterplan für Regenrückhaltebecken mit Reinigungsfunktion
- Wasserrecht - Niederschlagswasser - Techn. Regeln bei Erlaubnisfreiheit (Ministerialblatt) Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)
- Wasserrecht - Niederschlagswasser - Versickerung Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser
- Wasserrecht - Niederschlagswasserableitung im Baugenehmigungsverfahren Hinweise und Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers
- Wasserrecht - Sachverständigenorganisationen gemäß AwSV
- Wasserrecht - Stilllegung von Tanks - Infoblatt Infoblatt zur Stilllegung und Entsorgung von Heizöltanks
- Wasserrecht - Thermische Nutzung - Infoblatt Infoblatt zur Nutzung der Geothermie im Landkreis Landshut
- Wasserrecht - Verordnung über Pläne und Beilagen im Wasserrechtsverfahren
- Wasserrecht - Wassergefährdende Stoffe Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 AwSV
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!