23 Wasserrecht
Aufgaben und Dienstleistungen
- Abwasserbeseitigung
- Anlagengenehmigung an Gewässern
- Bauwasserhaltung
- Bohranzeigen - Anzeigen über Erdaufschlüsse, Bohrungen
- Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung
- Fischteiche
- Gewässerausbauten
- Gewässerunterhaltung
- Nasskiesabbau
- Oberflächenwasserabfluss - wild abfließendes Wasser
- Private Brauchwasserbrunnen, Trinkwasserbrunnen
- Sachverständige
- Schifffahrtsverordnung
- Stauanlagen, Triebwerksanlagen
- Überschwemmungsgebiete
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wärmepumpen
- Wasserrahmenrichtlinie
- Wasserrecht allgemein
- Wasserschutzgebiete
- Wasserverbände, Bodenverbände
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Wasserrecht - Niederschlagswasser - Regenrückhaltebecken
Musterplan für Regenrückhaltebecken mit Reinigungsfunktion
- Wasserrecht - Verordnung über Pläne und Beilagen im Wasserrechtsverfahren
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Wasserrecht - Niederschlagswasser - Techn. Regeln bei Erlaubnisfreiheit (Ministerialblatt)
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)
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Wasserrecht - Thermische Nutzung - Infoblatt
Infoblatt zur Nutzung der Geothermie im Landkreis Landshut
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Wasserrecht - Kleinkläranlagen - Gebietsanforderungen Landkreis Landshut
Zusammenstellung der bezeichneten Gebiete nach Art. 70 BayWG
- Wasserrecht - Sachverständigenorganisationen gemäß AwSV
- Wasserrecht - Bohranzeige - Infoblatt
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Wasserrecht - Stilllegung von Tanks - Infoblatt
Infoblatt zur Stilllegung und Entsorgung von Heizöltanks
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Wasserrecht - Niederschlagswasser - Versickerung
Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser
- Wasserrecht - Kleinkläranlagen - Bestätigung
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Wasserrecht - Kleinkläranlagen - Sachverständigenliste
Auszug aus der Liste des LfU über privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft für Kleinkläranlagen
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Wasserrecht - Niederschlagswasserableitung im Baugenehmigungsverfahren
Hinweise und Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers
Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.