Barrierefreiheitserklärung

Digitale Barrierefreiheitserklärung des Landkreises Landshut

Das Landratsamt Landshut ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) und die barrierefreie Informationstechnik (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
www.landratsamt-landshut.de

Eye-Able

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • ein Blaufilter,
  • ein Nachtmodus,
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.05.2022 anhand einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.landkreis-landshut.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Landratsamt Landshut
Behindertenbeauftragte
Veldener Straße 15
84036 Landshut
behindertenbeauftragte@landkreis-landshut.de

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter behindertenbeauftragte@landkreis-landshut.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter behindertenbeauftragte@landkreis-landshut.de einholen.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html