Asylbewerber-Leistungsgesetz, Krankenscheine
Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden oder im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. Das Gleiche gilt für Personen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind oder eine Erlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG haben, sofern die Entscheidung noch nicht 18 Monate zurückliegt.
Die Asylbewerberleistungen dienen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, sofern kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht. Bedarfe für Bildung und Teilhabe (BTL) von Schülerinnen und Schüler sowie Kinder und Jugendliche können ebenfalls über das Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden.
Falls kein eigener Krankenversicherungsschutz (z. B. über ein Arbeitsverhältnis) besteht, erfolgt die Absicherung im Krankheitsfall durch die Ausstellung von Behandlungsscheinen. Diese sind jeweils für ein Quartal gültig und können per E-Mail unter: krankenscheine@landkreis-landshut.de angefordert werden.
Frau Moosmüller | 0871/408-5108 | Vilsbiburg, Pfeffenhausen, VG Furth, Hohenthann, Rottenburg |
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Frau Zink | 0871/408-5104 | VG Velden, Bodenkirchen, VG Gerzen, Tiefenbach, Bruckberg, Ergolding, Essenbach, Kumhausen, | |
Frau Steinherr | 0871/408-5105 | VG Wörth, Geisenhausen, Niederaichbach, Neufahrn |
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Frau Lex | 0871/408-5106 | VG Ergoldsbach, Adlkofen, Eching, Buch, Altdorf, Vilsheim |
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Krankenhilfe:
Frau Rogge, 0871 408-5107
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.