Asylbewerber-Leistungsgesetz, Krankenscheine

Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden oder im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. Das Gleiche gilt für Personen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind oder eine Erlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG haben, sofern die Entscheidung noch nicht 18 Monate zurückliegt.

Die Asylbewerberleistungen dienen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, sofern kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht. Bedarfe für Bildung und Teilhabe (BTL) von Schülerinnen und Schüler sowie Kinder und Jugendliche können ebenfalls über das Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden.

Falls kein eigener Krankenversicherungsschutz (z. B. über ein Arbeitsverhältnis) besteht, erfolgt die Absicherung im Krankheitsfall durch die Ausstellung von Behandlungsscheinen. Diese sind jeweils für ein Quartal gültig und können per E-Mail unter:  krankenscheine@landkreis-landshut.de angefordert werden.

 

Gemeinden:

Adlkofen, Tiefenbach, Eching, Buch am Erlbach, Vilsheim, Altfraunhofen, Geisenhausen, Baierbach, Niederaichbach, Wörth, Weng, Postau, Ergoldsbach, Bayerbach, Neufahrn, Altdorf

Sachbearbeiterin: Frau Dirnberger, 0871 408-5103


Gemeinden:

Velden, Bodenkirchen, Gerzen, Schalkham, Aham, Kröning, Wurmsham, Neufraunhofen, Ergolding, Essenbach, Kumhausen

Sachbearbeiterin: Frau Zink, 0871 408-5104


Gemeinden:

​​Vilsbiburg, Pfeffenhausen, Weihmichl, Furht, Bruckberg, Obersüßbach, Hohenthann, Rottenburg

Sachbearbeiterin: Frau Moosmüller, 0871 408-5108


Krankenhilfe:

Frau Rogge, 0871 408-5107

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
Adresse im BayernAtlas anzeigen
Telefon: 0871/408-2102
Fax: 0871/408-162102

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
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