Landratsamt Landshut

Aufgaben und Funktionen

Das Landratsamt Landshut ist Kreisbehörde und untere Staatsbehörde des Freistaats Bayern zugleich –
je nachdem, ob es Kreisaufgaben oder staatliche Aufgaben wahrnimmt:

Das Landratsamt als kommunale Selbstverwaltungsbehörde

Als Behörde des Landkreises handelt das Landratsamt im eigenen Wirkungskreis (der so unterschiedliche Felder umfasst wie das Krankenhauswesen, die Abfallbeseitigung, die Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende Schulen oder Bau und Unterhalt von Kreisstraßen) sowie im übertragenen Wirkungskreis (zum Beispiel in Bereichen wie dem Rettungsdienst, der Fleischhygiene und sozialer Leistungen nach dem Wohngeldgesetz).

Das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde

Als Behörde des Freistaats Bayerns (untere staatliche Verwaltungsbehörde, etwas irreführend auch „Kreisverwaltungsbehörde" genannt) wird das Landratsamt beispielsweise im Ausländerrecht und als Baugenehmigungsbehörde tätig. Rein staatliche Aufgaben erfüllt das Amt auf sicherheitsrelevanten Gebieten, z. B. im Wasser-, Gewerbe- und Gaststättenrecht. Auch die Zulassung von Kraftfahrzeugen
und die Erteilung von Führerscheinen sind hier zu nennen.

Diese Doppelnatur und verwaltungstechnische Verzahnung ist vom Gesetzgeber gewollt: Sie soll auf kommunaler Seite den Blick für die gesamtstaatliche Verantwortung fördern sowie auf staatlicher Seite
das Verständnis für die kommunale Selbstverwaltung und die konkreten Belange des Bürgers