Landratsamt: Vorherige Terminvereinbarung weiter nötig

28. Juni 2023 : Ausnahme bilden die Kfz-Zulassungsstellen

Das Landratsamt Landshut öffnet seine Pforten für Besucher auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Denn diese Form der Besucherlenkung hat sich in den vergangenen Jahren absolut bewährt und hat auch zu deutlich verringerten Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger geführt.

Eine Ausnahme bilden weiter die Kfz-Zulassungsstellen: Hier ist weiter keine vorherige Terminvereinbarung nötig.

Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen natürlich weiterhin gerne auch per Telefon, E-Mail oder dem Postweg klären – alle Infos und Ansprechpartner sind auf den Webseiten der Stadt und des Landkreises zu finden.  

Ausländerbehörde: Termine per E-Mail vereinbaren

Da das Landratsamt Landshut nach wie vor grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung für den Parteiverkehr geöffnet ist, bittet die Ausländerbehörde, vorrangig die nötigen persönlichen Termine per E-Mail zu vereinbaren, um so mögliche Wartezeiten am Telefon zu vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich individuell an den jeweils zuständigen Sachbearbeiter oder die zentrale E-Mail-Adresse auslaenderamt@landkreis-landshut.de wenden. 

Regelungen für die Zulassungsstellen im Landkreis (Landshut-Ergolding, Rottenburg und Vilsbiburg):
  

Zulassungsstelle in Ergolding (TÜV-Gebäude): 

Die Besucher werden anhand einer zugewiesenen Nummer aufgerufen.
Eine Terminvereinbarung ist hier nicht erforderlich!


Zulassungsstelle in Rottenburg:

Es gelten wie bisher Zugangsbeschränkungen im Schalter- und Wartebereich. Die Hinweise sind ausgeschildert.
Eine Terminvereinbarung ist hier nicht erforderlich!


Zulassungsstelle in Vilsbiburg:

Es gelten wie bisher Zugangsbeschränkungen im Schalter- und Wartebereich. Die Hinweise sind ausgeschildert.

Der Besuch ist hier auch mit Terminvereinbarung möglich: (Vorwahl Landshut 0871) 408-5895 oder 408-5897 

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in erster Linie auf die Online-Services der Zulassungsstelle zurückzugreifen.