Landratsamt: Vorherige Terminvereinbarung weiter nötig
Das Landratsamt Landshut öffnet seine Pforten für Besucher auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Denn diese Form der Besucherlenkung hat sich in den vergangenen beiden Pandemie-Jahren absolut bewährt und hat auch zu deutlich verringerten Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger geführt.
Eine Ausnahme bilden weiter die Kfz-Zulassungsstellen: Hier ist weiter keine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Die Maskenpflicht wird zum 02.05.2022 aufgehoben. Das Tragen einer Maske wird jedoch weiterhin empfohlen.
Eine Sonderregelung gilt für alle Besucherinnen und Besucher des Gesundheitsamtes: Nach den aktuellsten Corona-Regeln der Bundesregierung gilt in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen oder Präventionsmaßnahmen durchgeführt werden, für Besucherinnen und Besucher die FFP2-Maskenpflicht.
Die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher gilt grundsätzlich auch für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 14. Geburtstag. Kinder unter sechs Jahren sind von den Maskenpflichten generell ausgenommen.
Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen natürlich weiterhin gerne auch per Telefon, E-Mail oder dem Postweg klären – alle Infos und Ansprechpartner sind auf den Webseiten der Stadt und des Landkreises zu finden.
Ausländerbehörde: Termine per E-Mail vereinbaren
Da das Landratsamt Landshut nach wie vor grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung für den Parteiverkehr geöffnet ist, bittet die Ausländerbehörde, vorrangig die nötigen persönlichen Termine per E-Mail zu vereinbaren, um so mögliche Wartezeiten am Telefon zu vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich individuell an den jeweils zuständigen Sachbearbeiter oder die zentrale E-Mail-Adresse auslaenderamt@landkreis-landshut.de wenden.
Regelungen für die Zulassungsstellen im Landkreis (Landshut-Ergolding, Rottenburg und Vilsbiburg):
Zulassungsstelle in Ergolding (TÜV-Gebäude):
Die Besucher werden anhand einer zugewiesenen Nummer aufgerufen.
Eine Terminvereinbarung ist hier nicht erforderlich!
Zulassungsstelle in Rottenburg:
Es gelten wie bisher Zugangsbeschränkungen im Schalter- und Wartebereich. Die Hinweise sind ausgeschildert.
Eine Terminvereinbarung ist hier nicht erforderlich!
Zulassungsstelle in Vilsbiburg:
Es gelten wie bisher Zugangsbeschränkungen im Schalter- und Wartebereich. Die Hinweise sind ausgeschildert.
Der Besuch ist hier auch mit Terminvereinbarung möglich: (Vorwahl Landshut 0871) 408-5895 oder 408-5897
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in erster Linie auf die Online-Services der Zulassungsstelle zurückzugreifen.
Altstoffsammelstellen
Die Maskenpflicht wurde aufgehoben.
Siehe: Landkreis Landshut hebt in allen Abfall-Entsorgungseinrichtungen die Maskenpflicht auf
Je nach der weiteren bayern- und deutschlandweiten Entwicklung von Infektionsgeschehen und Corona-Erleichterungen sind kurzfristige Anpassungen möglich. Das Landratsamt wird sie auf den verschiedenen üblichen Wegen unverzüglich bekanntgeben.