Ukraine-Krise
Aktuelle Infos und Hilfen für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet
Die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine sind bereits angekommen, haben bei Verwandten und Bekannten Zuflucht gesucht. Das Bayerische Innenministerium hat nun weitere Informationen veröffentlicht, wie Registrierung, Unterbringung und die Versorgung der geflohenen Menschen auf Basis des aktivierten §24 Aufenthaltsgesetz vonstattengehen soll. Deshalb informiert das Landratsamt auf diesem Weg die Betroffenen, aber auch Bürgerinnen und Bürger, die helfen wollen. Bis auf weiteres gelten aber folgende Maßgaben:
Menschen aus der Ukraine (mit biometrischem Pass) können vorerst im Besucherstatus bis zu 90 Tagen in Deutschland bleiben. Wichtig ist jedoch eine Registrierung der Flüchtlinge: Dies soll unter anderem in den ANKER-Zentren, den Bearbeitungsstraßen des Bundes und der Ausländerbehörde erfolgen. So soll sichergestellt werden, dass die Verteilung der geflohenen Menschen gleichmäßig erfolgt. Im Anschluss ist eine private Wohnsitznahme der Flüchtlinge (z. B. bei Verwandten und Bekannten) ohne weiteres möglich. Die Registrierung ist auch für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nötig.
Die bereits angekommenen Personen müssen sich innerhalb von 90 Tagen ebenfalls im ANKER-Zentrum, den Bearbeitungsstraßen des Bundes oder der Ausländerbehörde registrieren.
Nach wie vor können ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass 90 Tage visumsfrei nach Deutschland einreisen. Die Stellung eines Asylantrags ist deshalb NICHT nötig.
Die Betroffenen werden gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren;
möglichst per E-Mail: ukrainehilfe@landkreis-landshut.de
Den bereits untergebrachten Geflüchteten wird bei Kontaktaufnahme ein vereinfachtes Formular zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG übersandt. Im Rahmen der anschließenden persönlichen Vorsprache (nach Terminvereinbarung, möglichst per E-Mail) wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ausgestellt. Diese verweist einerseits auf die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG, zudem ermöglicht diese den Zugang zu Leistungen nach dem AsylbLG und zum hiesigen Arbeitsmarkt.
Die vollständige Registrierung mittels PIK erfolgt (je nach Kapazität) entweder unmittelbar im Anschluss oder wird zeitnah nachgeholt. Über die ggf. nachträgliche Registrierung werden die Betroffenen entsprechend informiert.
Diese Anmeldung berechtigt die Flüchtlinge dann auch zum Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn akut weitere Leistungen (finanzielle Unterstützung, Krankenhilfe, etc.) erforderlich sind, können Fragen unter der Nummer 0871 408-2102 oder per E-Mail an sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de gestellt werden.
Die Registrierung ist ab 21. März im Ankunftszentrum in Ergolding (Schinderstraßl 19, 84030 Ergolding – ehemalige Happy Sports-Halle) möglich. Diese Erfassung muss innerhalb von 90 Tagen nach Einreise erfolgen, damit die Flüchtlinge Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und auch arbeiten können.
Nachdem die erste Hallen-Einheit der geplanten Notunterkunft in Ergolding bereits bezugsfertig war, ist nun auch die zweite Halle vollständig vorbereitet, um Flüchtlingen aus der Ukraine ein Obdach zu bieten – hier können knapp 430 Personen in Vollbelegung unterkommen. In erster Linie ist das Landratsamt aber bemüht, die Flüchtlinge in dezentrale Unterkünfte oder privat angebotenem Wohnraum zu vermitteln. „Dank der großartigen Arbeit unserer Verwaltung und der großen Unterstützung der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks können wir kurzfristig mehreren hundert Personen eine Unterkunft bieten“, erklärt Landrat Peter Dreier.
Ergänzt durch private Wohnungsangebote, Anmietung weiterer dezentraler Unterkünfte und Übergangslösungen kann das Ausländeramt am Landratsamt Landshut in absehbarer Zeit auf knapp 1.400 Plätze zur Unterbringung von geflohenen Personen aus der Ukraine zurückgreifen.
Die ehemalige Happy Sports-Halle soll in erster Linie als Ankunftszentrum dienen, an dem die geflüchteten Personen registriert werden und sich erst einmal mit dem Nötigsten versorgen und ausruhen können. Doch angesichts der stark steigenden Anzahl an Flüchtlingen aus der Ukraine, die die Kapazitäten von zentralen Städten überfordern, wie beispielsweise München und Berlin, wird eine Zuweisung einer großen Anzahl von Personen innerhalb kurzer Zeit immer wahrscheinlicher – deshalb werden bereits jetzt alle Kapazitäten hochgefahren, um umgehend reagieren zu können.
Menschen, die komplette Ein-, Mehrfamilienhäuser oder leerstehende Gasthäuser zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, ihr Angebot an das Ausländeramt am Landratsamt Landshut zu übermitteln. Hierfür wurde eine Hotline eingerichtet unter der Nummer 0871 408-1800 oder per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-landshut.de. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen dann bei Bedarf auf Sie zu.
Das Ausländeramt weist darauf hin, dass nicht garantiert werden kann, dass nur eine Unterbringung von Ukrainern erfolgt.
Formular zur Meldung von Wohnraum für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen
Die Spendenbereitschaft und Solidarität ist riesig: Dennoch muss sich der Landkreis Landshut weiter auf die Schaffung von Unterbringungskapazitäten konzentrieren – eine Sammlung von Sachspenden bzw. Organisation von Transporten in die Ukraine bzw. das Grenzgebiet werden deshalb nicht durchgeführt. Der Freistaat Bayern hat eine zentrale Plattform eingerichtet, in der wichtige Informationen zu Sammlungen und Spenden gelistet sind: www.ukraine-hilfe.bayern.de
Für ukrainische Flüchtlinge besteht ab dem 01.06.2022 ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII. D. h. die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden zum 31.05.2022 eingestellt, sodass letztmalig im Mai 2022 über die Wohnortgemeinden Barauszahlungen erfolgen.
Personen, welche die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, müssen nun Anträge beim Jobcenter Landkreis Landshut schnellstmöglich einreichen, um weiterhin finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die erforderlichen Unterlagen können über folgende Website der Arbeitsagentur ausgedruckt und an das Jobcenter Landkreis Landshut Lehbühlstr. 28 in 84034 Landshut gesendet werden. Ebenso können die Unterlagen per E-Mail an Jobcenter-LK-Landshut@jobcenter-ge.de übermittelt werden. Wichtig ist, dass alle Anträge handschriftlich unterschrieben sind. Eine persönliche Vorsprache beim Jobcenter Landkreis ist während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr) möglich. Bei persönlichen Vorsprachen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Daher ist eine Antragsabgabe per Post oder E-Mail empfehlenswert.
Welche Unterlagen braucht das Jobcenter?
- Antrag auf Arbeitslosengeld II ausgefüllt durch Antragssteller*in
- Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP) / ausgefüllt und unter-schrieben für Partner*in sowie aller Kinder ab 15 Jahren
- Anlage zu Kindern in der Bedarfsgemeinschaft (KI) / ausgefüllt für alle Kinder unter 15 Jahren
- Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) / ausgefüllt, wenn Sie Miete bezahlen müssen
- Anlage zur Einkommenserklärung (EK) / ausgefüllt und unterschrieben für jede Person über 15 Jahren
- Ausweis bzw. Reisepass aller Personen
- Fiktionsbescheinigung bzw. Aufenthaltstitel aller Personen
- Mietvertrag sofern zutreffend
- Arbeitsvertrag / aktuelle Gehaltsabrechnungen sofern zutreffend
- Schulbescheinigung Kinder
- Nachweis über deutsches Bankkonto
- Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse bzw. schriftliche Angabe bei welcher Krankenversicherung eine Anmeldung erfolgen soll
Alle Unterlagen werden nur für Personen benötigt die momentan in Deutschland leben.
Bei Fragen ist das Jobcenter von 08:00 – 12:00 Uhr unter 0871 404722-90 telefonisch zu erreichen.
Personen im Rentenalter haben ab dem 01.06.2022 einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Das Antragsformular können Sie telefonisch unter 0871/408-2102 oder per E-Mail an sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de anfordern. Zusammen mit der Antragsübersendung werden die benötigten Unterlagen mitgeteilt. Der Grundsicherungsantrag für Rentner ist beim Landratsamt Landshut, Sozialhilfeverwaltung, Veldener Str. 15, 84036 Landshut schriftlich einzureichen.
Grundsätzlich ist die Registrierung eine Voraussetzung für den Leistungsbezug. Sollte diese zeitnah nicht möglich sein, ist diese baldmöglichst nachzuholen und durch den Ankunftsnachweis zu belegen.
Weitere Fragen können unter der Nummer 0871 408-2102 oder per E-Mail an sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de gestellt werden.
Weitere Informationen gibt es auf www.landkreis-landshut.de. Andere Hilfsangebote wie Geld- oder Sachspenden werden nicht vom Landratsamt organisiert. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die großen Hilfsorganisationen oder informieren sich auf www.ukraine-hilfe.bayern.de.
Hier erfahren Sie mehr über die Aufnahme der geflüchteten ukrainischen Kinder und Jugendlichen an den Schulen in Stadt und Landkreis Landshut.
Website - Staatliche Schulämter in der Stadt und im Landkreis Landshut
Hier erfahren Sie mehr über die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Region Landshut.
Dokumente zum Download
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Ausländeramt - Aufenthaltsgenehmigung - Antrag nach § 24 AufenthG
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG
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Ausländeramt - Ukrainehilfe - Meldung Unterkünfte für Flüchtlinge
Meldung von Wohnraum für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen
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Infoblatt: Aufnahme ukrainischer Kinder / Jugendlicher an Schulen in Stadt und Landkreis-Landshut
Stand: 29.03.2022
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medizinische Behandlung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen in der Region Landshut
Stand: 30.03.2022