Parkerleichterungen

Parkerleichterung für Handwerksbetriebe

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Landshut kann auf Antrag für ihren Zuständig-keitsbereich Handwerksbetriebe von folgenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung über das Halten und Parken sowie über die Benutzung von Fußgängerbereichen befreien. Dies sind insbesondere:

  • Verbot des Parkens auf Gehwegen
  • Betätigung von Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen
  • Ausnahmen von Halt- und Zonenhaltverboten

Ausnahmegenehmigungen werden für Fahrzeuge erteilt, die entweder als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeug und Material mit besonderer Eilbedürftigkeit eingesetzt werden. Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass in zumutbarer Entfernung kein anderer Park-raum zur Verfügung steht.

Die Ausnahmegenehmigung kann bis auf die Dauer eines Jahres ausgestellt werden.

Parkerleichterungen für im sozialen Dienst Tätige

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Landshut kann auf Antrag für ihren Zuständig-keitsbereich Personen oder Organisationen, die im sozialen Dienst tätig sind und hierbei hilfs- und pflegebedürftige Menschen betreuen, Ausnahmegenehmigungen im Sinne der Nr. 1) erteilen.

Ausnahmegenehmigungen werden für Fahrzeuge erteilt, die zur Durchführung der Betreuung unbedingt erforderlich sind und für die in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Die Ausnahmegenehmigung kann bis auf die Dauer eines Jahres ausgestellt werden.

Parkerleichterungen für Handelsvertreter

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Landshut kann auf Antrag für ihren Zuständig-keitsbereich Handelsvertretern Ausnahmegenehmigungen im Sinne der Nr. 1) erteilen.

Ausnahmegenehmigungen werden für Fahrzeuge erteilt, die unbedingt für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind (z. B. zum Transport von mehreren schweren Koffern), und für die in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Die Ausnahmegenehmigung kann bis auf die Dauer eines Jahres ausgestellt werden.

  • Ausnahmegenehmigung je Fahrzeug für die Dauer eines Jahres 25,00 €

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Aschenbrenner-Eisgruber, Kerstin
08703/9073-3344 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 08703/9073-3344
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Parkerleichterungen
Marchl, Andrea
08703/9073-3343 235
Kontakt
Zimmer: 235
Telefon: 08703/9073-3343
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Parkerleichterungen
Wagner, Stephan
08703/9073-3345 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 08703/9073-3345
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter: Parkerleichterungen

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
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Telefon: siehe Ansprechpartner
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.