Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Für unsere Dienstleistungen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

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  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

Inhaber einer EU- bzw. EWR- Fahrerlaubnis:

Grundsätzlich besteht für Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft (EU) oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausgestellt wurde, eine Fahrberechtigung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ein Führerscheinumtausch ist nicht vorgeschrieben.

Begründen Sie jedoch einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, so müssen Sie Folgendes beachten:

Die Befristungen für die FS-Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E gelten auch für die EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Befristung (nach deutschem Recht), maßgebend ist hierfür das Erteilungsdatum, besteht eine sechsmonatige Fahrberechtigung. Diese Fahrberechtigung besteht jedoch nicht, wenn die Fahrerlaubnis nach dem Recht des Ausstellungsstaates bereits abgelaufen ist.

Auch die Vorschriften über die Probezeit finden Anwendung.

Inhaber einer sonstigen ausländischen Fahrerlaubnis:

Für diesen Personenkreis besteht eine Fahrberechtigung, sofern Sie Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis sind, sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Fahrberechtigung in Deutschland besteht jedoch nur, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs seiner ausländischen Fahrerlaubnis in dem Ausstellungsstaat einen ordentlichen Wohnsitz (d. h. sich an mindestens zusammenhängenden 185 Tagen dort aufgehalten und der Lebensmittelpunkt dort bestanden hat) begründet hat und ihm auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Fahrerlaubnis weder entzogen noch das Recht auf Gebrauch seiner ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt wurde.

Im Falle einer Umschreibung ist hierzu grundsätzlich eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abzulegen.

Hierzu gibt es jedoch Ausnahmen: bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. 

Antragsverfahren

Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Der ausgefüllte Antrag ist, nach erfolgter Bestätigung durch Ihre Wohnsitzgemeinde mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Führerscheinstelle - bei Fahrerlaubnisklasse D - erweitertes behördliches Führungszeugnis der Beleg-Art OE: Beantragung über die Wohnsitzgemeinde
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles "biometrisches" Passbild (35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate
  • Ablichtung und amtlich anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins sowie eine Klassifizierung (entfällt im Regelfall bei einer EU- od. EWR-Fahrerlaubnis)
  • Erklärung über die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis (beim Landratsamt erhältlich)
  • Erklärung über den Verzicht auf die bisherige ausl. Fahrerlaubnis (auf Antragsformular vorhanden)
  • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis/Gutachten über das Sehvermögen (entfällt im Regelfall bei einer EU- od. EWR-Fahrerlaubnis)
  • ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der FeV (entfällt im Regelfall bei einer EU- od. EWR-Fahrerlaubnis)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster- Hilfe (9 UE zu je 45 Minuten – kein Online-Kurs)(entfällt im Regelfall bei einer EU- od. EWR-Fahrerlaubnis)
  • bei Umschreibung einer EU- Fahrerlaubnis: € 32,40 / € 33,20
  • bei Umschreibung einer Nicht-EU- Fahrerlaubnis: € 40,00 / € 40,80

Ansprechpartner

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Brunner, Anita
08703/9073-3347 230
Kontakt
Zimmer: 230
Telefon: 08703/9073-3347
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Fuchs, Nicole
08703/9073-3337 231
Kontakt
Zimmer: 231
Telefon: 08703/9073-3337
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Halwax, Andrea
08703/9073-3332 228
Kontakt
Zimmer: 228
Telefon: 08703/9073-3332
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Hölzl, Stefanie
8703 9073-3335 229
Kontakt
Zimmer: 229
Telefon: 8703 9073-3335
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Stelzl, Sonja
08703/9073-3339 230
Kontakt
Zimmer: 230
Telefon: 08703/9073-3339
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
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Telefon: 08703 9073-3315
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.