Überwachung und Erlass von Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen

Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft - sofern erforderlich - die notwendigen Anordnungen; in vielen Fällen werden Emission- oder Immissionsmessungen veranlasst.

Als Beispiele kommen in Fragen:

  • Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
  • Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art

Ansprechpartner

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Gangkofer, Ludwig
08703/9073-4312 305
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84051 Essenbach
Nösch, Anna
08703/9073-4313 304
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Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
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