Überwachung und Erlass von Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen

Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft - sofern erforderlich - die notwendigen Anordnungen; in vielen Fällen werden Emission- oder Immissionsmessungen veranlasst.

Als Beispiele kommen in Fragen:

  • Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
  • Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art

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Gangkofer, Ludwig
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84036 Landshut
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84036 Landshut

Landratsamt Landshut

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