Gewässerunterhaltung

Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentliche Aufgabe der Unterhaltspflichtigen, auf deren Erfüllung Dritte keinen Anspruch haben. Unterhaltspflichtig für die Gewässer 1. und 2. Ordnung ist der Freistaat Bayern. Die Arbeiten werden durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut ausgeführt. Die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung obliegt den Kommunen. An allen Gewässern können Sonderunterhaltungspflichten begründet sein (z. B. bei Stau- und Triebswerkanlagen oder Brückenbauwerken).

 

Ansprechpartner

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Thaler, Viktoria
08703/9073-2313 405
Kontakt
Zimmer: 405
Telefon: 08703/9073-2313
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 in 84051 Essenbach Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Gewässerunterhaltung

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1 in 84051 Essenbach
84051 Essenbach
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Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.