Koordinierung der zivilen Verteidigung

Unter ziviler Verteidigung versteht man alle Maßnahmen ziviler Behörden, die zur Bewältigung der besonderen (krisenbedeutsamen) Aufgaben erforderlich sind, die bei einer aussenpolitisch-militärischen Krise, vor allem im Verteidigungsfall, auftreten. Ferner gehört zur zivilen Verteidigung auch die Eigenvorsorge der Bürger und der Betriebe für derartige Notfälle. Zivile Verteidigung ist also kein eigenständiges, für sich abgegrenztes Verwaltungsgebiet, sondern ist der Sammelbegriff für alle krisenbedeutsamen Aufgaben der Verwaltungen und für die Eigenvorsorge der Bürger und Betriebe.

Die Vorsorgemaßnahmen der zivilen Verteidigung lassen sich in 4 Hauptaufgabengebiete aufteilen:

  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
  • Schutz der Bevölkerung (Zivilschutz)
  • Versorgung der Bevölkerung
  • Unterstützung der Streitkräfte

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