Brunnen für private Trinkwasserversorgung / Brauchwasserversorgung

Die Errichtung von Brunnen für Brauch- und Trinkwasserversorgungsanlagen bedürfen der vorherigen Anzeige beim Landratsamt. In Abhängigkeit der Bohrtiefe wird über die Erlaubnispflicht der Bohrung selbst entschieden. Die Frage, ob die Entnahme des Grundwassers erlaubnispflichtig ist, kann im Einzelfall durch eine kurze E-Mail-Anfrage im Vorfeld geklärt werden.
Im Wasserrecht wird zwischen öffentlichen und privaten Grundwasserentnahmen unterschieden. Private liegen nur dann vor, wenn lediglich ein einzelnes Anwesen aus diesem Brunnen versorgt wird. Ansonsten handelt es sich um eine sog. öffentliche Wasserversorgung, die auch in privater Hand liegen kann. Eine derartige Grundwasserentnahme ist immer erlaubnispflichtig.

 

Ansprechpartner

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Gruber, Sonja
08703/9073-2332 403
Kontakt
Zimmer: 403
Telefon: 08703/9073-2332
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 in 84051 Essenbach Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
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Landratsamt Landshut

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Josef-Neumeier-Allee 1 in 84051 Essenbach
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Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.