Verkehr mit Taxen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz.

Taxenverkehr ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Beförderungsaufträge können auch während der Fahrt und am Betriebssitz entgegengenommen werden.

Besonderheiten, denen der Verkehr mit Taxen unterliegt:

  • Erteilung von Taxigenehmigungen nur nach Überprüfung der örtlichen Bedarfsituation und Berücksichtigung des bestehenden Taxigewerbes
  • Bereithaltung nur in der Betriebssitzgemeinde
  • Keine freie Fahrpreisgestaltung im Pflichtfahrgebiet ( Einhaltung der Taxitarifordnung des Landkreises Landshut)
  • Beförderungspflicht

Zuständigkeit

Genehmigungen für den Taxenverkehr erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung im Sinne des Handelsrecht hat.

 

Vom Antragsteller vorzulegen:

 

Nachweis der finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes

  • Eigenkapital: mindestens 2 250 € für das erste Fahrzeug, je weiteres Fahrzeug mindestens 1 250 € ( Nachweis durch Vorlage einer bestätigten Eigenkapitalbescheinigung)
     
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen:

    - Gemeinde
    - Finanzamt
    - Sozialversicherungsträger
    - Berufsgenossenschaft

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

  • durch Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (bitte bei Ihrer zuständigen Gemeinde anfordern)

Nachweis der fachlichen Eignung

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fachkundeprüfung bzw. Vorlage anerkannter Diplome, Prüfungszeugnissen oder Befähigungsnachweisen.

Fahrzeugspezifische Anforderungen

  • Fahrpreisanzeiger
  • TÜV Gutachten über die Ausstattung des Fahrzeuges mit den für den Taxenverkehr vorbehaltenen Ausstattungsmerkmalen

Dauer der Genehmigung

Die Genehmigung wird einem Neuunternehmer für die Dauer von 2 Jahren erteilt.

Nach Verlängerung wird die Genehmigung für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Aschenbrenner-Eisgruber, Kerstin
0871/408-2168 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 0871/408-2168
Anschrift
84036 Landshut
Marchl, Andrea
0871/408-2167 235
Kontakt
Zimmer: 235
Telefon: 0871/408-2167
Anschrift
84036 Landshut
Wagner, Stephan
0871/408-2169 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 0871/408-2169
Anschrift
84036 Landshut

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Kontakt
Telefon: 0871/408-0
Fax: 0871/408-1001
Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.