Biotonne - Entleerung und Gebühren

Ausgabe der Biotonnen

Jeder Haushalt kann zu seiner Restmülltonne eine 120 l-Biotonne nutzen. Für die Ausgabe, die Rückgabe und den Umtausch der Biotonnen sind die Gemeinden zuständig.

Abfälle für die Biotonne

  • Brot- und Speisereste
  • Obst- und Gemüsereste
  • Kartoffel- und Eierschalen
  • Schalen von Früchten und Nüssen
  • Tee- und Kaffeesatz mit Filter
  • Baum-, Hecken- und Grasschnitt
  • Laub, Unkraut
  • Blumen und Zierpflanzen
  • Haare und Federn

Diese Abfälle sind für die Biotonne nicht geeignet

  • Fleisch- und Wurstreste, Knochen
  • flüssige Speisereste
  • Windeln
  • Asche und Zigarettenkippen
  • Haustierstreu
  • Kehricht und Staubsaugerbeutel
  • Papierservietten
  • behandeltes Holz, Sägemehl usw.

Entleerung der Biotonne

Die Biotonnen werden alle 2 Wochen abgeholt. Am Abfuhrtag müssen die Tonnen spätestens um 6:00 Uhr am Straßenrand bereit gestellt werden. Bei Störungen der Abholung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

Die Abholtermine erfahren Sie bei:

www.entsorgungskalender.de

Gebühren für die Biotonne

Die Gebühr für die Biotonne ist in der Restmüllgebühr bereits enthalten.

Befreiung von der Biotonne

Wer Bioabfälle im eigenen Garten kompostiert oder auf andere zulässige Weise verwertet, kann sich von der Biotonne befreien lassen. Es gilt dann eine reduzierte Restmüllgebühr.
 

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Kontakt
Telefon: 0871/408-3120
Fax: 0871/408-163120
Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.