Fischteiche

Fischteiche unterliegen als Gewässerausbauten grundsätzlich der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht. Das Landratsamt empfiehlt bei der Frage, ob auf einem bestimmten Grundstück ein Fischteich errichtet werden darf, eine allgemeine Anfrage per E-Mail. Darin sollte die Flurnummer beschrieben sein, auf der das Gewässer erstellt werden soll. Gleichfalls sollte Inhalt eine kurze Beschreibung der geplanten Größe und Wasserbezugsmöglichkeiten beschrieben sein.

 

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Thaler, Viktoria
08703/9073-2313 405
Kontakt
Zimmer: 405
Telefon: 08703/9073-2313
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 in 84051 Essenbach Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Fischteiche

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1 in 84051 Essenbach
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: 08703 9073-2311
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.