Überwachung und Erlass von Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen

Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft - sofern erforderlich - die notwendigen Anordnungen.

Als Beispiele kommen in Frage:

  • Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
  • Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art

 

Ansprechpartner

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Gangkofer, Ludwig
0871/408-3108 305
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Zimmer: 305
Telefon: 0871/408-3108
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84036 Landshut
Nösch, Anna
0871/408-3107 304
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Zimmer: 304
Telefon: 0871/408-3107
Anschrift
84036 Landshut

Landratsamt Landshut

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Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Fax: 0871/408-163147
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Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.