Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung

Wasserrechtlich wird grundsätzlich nur die Niederbringung der Brunnenbohrung und die Grundwasserentnahme behandelt. Nicht behandelt werden Fragen zum Leitungsnetz, Hausanschlüssen, Trinkwasserverordnung o. ä. Für Fragen der Trinkwasserverordnung ist das Sachgebiet Gesundheits- und Verbraucherschutz zuständig. Für Fragen der Erschließungskosten (Hausanschlüsse etc.) ist das Sachgebiet Kommunalaufsicht zuständig.
Im Wasserrecht wird zwischen öffentlichen und privaten Grundwasserentnahmen unterschieden. Private liegen nur dann vor, wenn lediglich ein einzelnes Anwesen aus diesem Brunnen versorgt wird. Ansonsten handelt es sich um eine sog. öffentliche Wasserversorgung, die auch in privater Hand liegen kann. Eine derartige Grundwasserentnahme ist immer erlaubnispflichtig.

 

Ansprechpartner

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Matzke, Lisa
08703/9073-2312 406
Kontakt
Zimmer: 406
Telefon: 08703/9073-2312
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 in 84051 Essenbach Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Gruber, Sonja
08703/9073-2332 403
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Zimmer: 403
Telefon: 08703/9073-2332
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 in 84051 Essenbach Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
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Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1 in 84051 Essenbach
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: 08703 9073-2311
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.