Trinkwasser

In Deutschland ist es längst selbstverständlich, dass aus jeder Zapfstelle im Haushalt Wasser in Trinkwasserqualität kommt und dass dieses Wasser unbesorgt zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Geschirrspülen, zur Herstellung von Lebensmitteln oder auch zur Körperpflege und -reinigung eingesetzt werden kann. Die Versorgung mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität erfordert jedoch die enge Zusammenarbeit verschiedener Bereiche. Der Grundwasserschutz und damit der Schutz des Rohstoffes Wasser liegen im Zuständigkeitsgebiet der Wasserwirtschaftsverwaltung. Das Trinkwasser selbst fällt in den Überwachungsbereich der Gesundheitsverwaltung.

Die Qualitätskriterien für Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Allgemein anerkannte Regeln der Technik, z. B. DIN-Normen, sind ein wichtiges Hilfsmittel, um die Qualität bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung sicherzustellen. Nicht nur das Wasserversorgungsunternehmen ist verantwortlich, dass das in die Trinkwasser-Installation abgegebene Wasser einwandfrei ist. Auch der Haus- und Wohnungsbesitzer muss gewährleisten, dass das Wasser dort einwandfrei bleibt.

Im Rahmen der Trinkwasserverordnung ist das Gesundheitsamt für die Überwachung aller Wasserversorgungsanlagen in der Stadt und im Landkreis Landshut zuständig. Dazu gehören Kontrollen und Prüfungen der öffentlichen zentralen Trinkwasserversorgungen sowie der privaten Anlagen und der vorzulegenden Untersuchungsergebnisse auf Vollständigkeit und Einhaltung der Richt- und Grenzwerte.
Diese Aufgabe nehmen die Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure auf rechtlicher Grundlage wahr und sichern diese fachlich ab.

Die neueste Fassung der Trinkwasserverordnung ist am 24.06.2023 in Kraft getreten.

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