Gesundheitliche Beratung - Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Jede/r, die/der in Deutschland in der Sexarbeit tätig ist, muss sich seit 01.07.2017 als Prostituierte/r anmelden. Für diese Anmeldung ist eine gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG nachzuweisen.
Diese Beratung ist angepasst an die individuelle Lebenssituation und informiert insbesondere über Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft sowie Risiken bei Alkohol und Drogengebrauch.
Die Beratungsinhalte sind vertraulich – sie unterliegen der Schweigepflicht. Eine gesundheitliche Untersuchung findet nicht statt.
Die Bescheinigung muss alle 12 Monate - bei unter 21-jährigen alle 6 Monate - wiederholt werden. Nach der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Anmeldung vorgelegt und bei der Arbeit mitgeführt werden muss.
Das Gesundheitsamt Landshut bietet diese gesundheitliche Beratung allen interessierten Frauen und Männern aus Stadt und Landkreis Landshut an, die hier leben bzw. vorwiegend hier im Prostitutionsgewerbe tätig sind.
Terminvergabe:
- Für die Beratung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich: 0871 408-5000
- Wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine Vertrauensperson mit, die übersetzen kann.
- Gegebenenfalls muss vorher ein Sprachmittler/Dolmetscher organisiert werden.
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz mit.
- Für die Bescheinigung entstehen Ihnen Gebühren in Höhe von 35.00 Euro.
- Bitte beachten: Bei der ersten Anmeldung darf die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nicht älter als 3 Monate sein.
Anmeldung für die Tätigkeit als Prostituierte/r:
Die Anmeldung für die Tätigkeit als Prostituierte/r erfolgt nicht beim Gesundheitsamt Landshut, sondern bei der Stadt Landshut.
Zuständig:
Heike Konietzny, Fachbereich öffentliche Ordnung/Gewerbewesen
Stadt Landshut, Luitpoldstr. 29 a, Zimmer 303, 84034 Landshut
Telefon: 0871 - 88 13 20
E-Mail: gewerbewesen@landshut.de
- Hydra e. V.
- Jadwiga – Beratungsstellen in München und Nürnberg
-
Gesundheitsamt - Prostituiertenschutzgesetz - Gesundheitliche Beratung
Infoblatt zum Prostituiertenschutzgesetz
- Solwodi München – Beratungsstelle, Solidarität mit Frauen in Not
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – mehrsprachige Informationen
- Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration
- Mimikry – Beratungsstelle für Frauen in der Sexarbeit in München
- Marikas – Beratungsstelle für junge anschaffende Männer in München
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
Soz.Päd. (B.A.)
|
0871/408-1701 | N2.115 | Laura.Spies@landkreis-landshut.de | ||
|
Landratsamt Landshut
Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
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